779/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, DI Karlheinz Klement, Sigisbert Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Erhaltung des GVO – freien Anbaus in der österreichischen Landwirtschaft

 

Gemäß der jüngsten Eurobarometerumfrage steht die überwältigende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung der Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft und zur Lebensmittelproduktion nach wie vor negativ gegenüber. Die österreichische Bundesregierung hat nicht zuletzt auch aus diesem Grund das Postulat der Gentechnikfreiheit für die Landwirtschaft im Regierungsprogramm festgeschrieben.

 

Dem gegenüber ist festzuhalten, dass auf EU-Ebene laufend Zulassungsanträge für GVO (gentechnisch veränderte Organismen) zur Verwendung in Lebensmitteln oder Futtermitteln, aber auch für den Anbau vorgelegt werden. Derzeit sind 26 GVO bereits für die Verwendung in Lebensmitteln oder Futtermitteln zugelassen.

 

Derzeit hält die Europäische Kommission anstehende Anträge für den Anbau von GVO noch zurück, da insbesondere in der Generaldirektion Umwelt auch diesbezügliche Bedenken bestehen.

 

Bis jetzt konnte ein Anbau von GVO in Österreich durch die bestehenden Import- bzw. Anbauverbote für GVO- Maislinien rechtlich hintan gehalten werden. Auch wenn die Europäische Kommission nun am 7. Mai das österreichische Importverbot für gentechnisch veränderten Mais MON 810 und T 25 für die Verarbeitung zu Lebens –und oder Futtermitteln aufgehoben hat, bleibt das Importverbot für den Anbau in Österreich vorerst unangetastet. Weiters enthalten die im Einvernehmen mit dem Bund (Arbeitsgruppe Gentechnik im BMLFUW) beschlossenen Gentechnik-Vorsorgegesetze der Länder betreffend die Koexistenz entsprechende Maßgaben zur Verhinderung eines GVO-Anbaus.

 

Die Kennzeichnungsregelungen für GVO bieten für den Konsumenten die Möglichkeit, die Wahlfreiheit auch bei importierten Lebensmitteln und Futtermitteln sicher zu stellen. Für Konsumenten und Landwirte, die eine vollständige gentechnikfreie Kennzeichnung wünschen, wurde im BMGFJ im März 2008 die neue Codexrichtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung erarbeitet und kundgemacht. Diese Neufassung stellt sicher, dass der Verbraucher weiterhin Erzeugnisse erhält, bei denen keine GVO bzw. auch keine aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse als Lebensmittel, Futtermittel, Düngemittel, Saatgut, Mikroorganismus oder Tier verwendet werden.

 

Im Bezug auf die erforderlichen Haftungsregelungen wurde in Österreich durch die Gentechnikgesetznovelle 2004 sicher gestellt, dass Nachbarn von etwaigen GVO Bauern auch eine entsprechende Entschädigung erhalten können. EU - weite Regelungen betreffend Koexistenz und Haftung stehen allerdings noch aus.

 

Seitens des BMGFJ werden im Einvernehmen mit dem BMLFUW weiterhin vorliegende Schwachstellen in der Sicherheitsbewertung von GVO für die Landwirtschaft, Lebensmittel- und Futtermittelproduktion kritisiert. Dem folgt auch eine Reihe von anderen Mitgliedstaaten.

 

Nach wie vor unbefriedigend ist allerdings die Tatsache, dass auch bei einer einfachen Mehrheit von Mitgliedstaaten gegen eine Zulassung die Europäische Kommission letztlich eine positive Zulassungsentscheidung treffen kann. Das BMGFJ wird allerdings - auch unter Fortführung der diesbezüglichen Sicherheitsforschung - bestrebt sein, seine diesbezügliche Kritik weiterhin fachlich fundiert vorzubringen.

 

Seitens des BMFLUW und des BMGFJ werden alternative gentechnikfreie Bewirtschaftungsformen unterstützt.

Eine wichtige Rolle zur Erhaltung der Gentechnikfreiheit spielt auch der Zusammenschluss von nunmehr über 40 Regionen Europas, die sich zur gentechnikfreien Bewirtschaftung verpflichtet haben.

 

Im Interesse einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Österreich stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Landwirtschaftsausschuss zuzuweisen.