785/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter

betreffend die Verwendung der deutschen Sprache als EU-Verfahrenssprache neben Englisch und Französisch

Die deutsche Bundesregierung drängte im Zuge ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 völlig zu Recht darauf, dass Deutsch wieder stärker als Verfahrenssprache im Amtsverkehr der Europäischen Union verwendet wird. Mit rund 100 Millionen Menschen haben in der Europäischen Union die meisten Bürger Deutsch als Muttersprache - dies sollte entsprechende Berücksichtigung finden.

Derzeit sind allerdings 72 Prozent der Originaltexte der EU-Kommission in englischer Sprache verfasst, 14 Prozent auf Französisch und nur 3 Prozent in deutscher Sprache. Auch Österreich sollte sich als deutschsprachiges Land dem Anliegen der deutschen Bundesregierung anschließen. Bis dato aber spricht sich das Bundesministerium für internationale und europäische Angelegenheiten dafür aus, die englische Sprache zu fördern.

In der 13. Sitzung des Nationalrates in der XXIII. GP. wurde von Abg. Dr. Bösch ein diesbezüglicher unselbständiger Entschließungsantrag (43/UEA/XXIII. GP) eingebracht, der gegen die Stimmen der Freiheitlichen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ abgelehnt wurde.

Am 29. Mai 2008 hat die FPÖ einen ähnlich lautenden Antrag im oberösterreichischen Landtag eingebracht, der von allen oberösterreichischen Landtagsparteien angenommen wurde.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene in den entsprechenden Räten für eine gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als Verfahrenssprache neben Englisch und Französisch einzusetzen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuß ersucht.