789/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klement, Zanger, Haimbuchner und
weiterer Abgeordneter

betreffend präventiver Bekämpfung des Bienensterbens in Österreich

Das derzeitige massive Bienensterben in Teilen der BRD ist ein nicht zu übersehendes Alarmsignal der Natur, die sich gegen die Aussetzung gentechnisch veränderter Pflanzen wehrt. Fachleute führen das Bienensterben auf die Verknüpfung verschiedener Faktoren zurück: Gebeiztes Saatgut, Viren, eingeschleppte Erreger, Pestizide, landwirtschaftliche Monokulturen, Klimaveränderung und Elektrosmog (u.a. Mobiltelefonie) werden als Auslöser genannt. In den USA wird als Hauptgrund für das Bienensterben die großflächige Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen, wo bereits ein erheblicher Teil der Äcker mit genveränderten Pflanzen bebaut wird, als Grund genannt.

Dass auch in Europa ausgerechnet jene Staaten, in denen es viele Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen gibt, davon betroffen sind, ist aus Sicht der FPÖ kein Zufall.

Das Aussterben der Bienenvölker hat/hätte katastrophale Effekte auf die Landwirtschaft. Fällt die Bestäubung der Pflanzen durch die Bienen weg, werden rund ein Drittel aller Nahrungspflanzen nicht mehr bestäubt und tragen damit keine Frucht mehr. Das betrifft den Obstbau, viele Frucht-und Gemüsearten, Kräuter, Raps, Feldbohnen, Buchweizen und natürlich die Saatguterzeugung selbst. Rund 80 Prozent aller Fremdbe-stäubungen werden von Bienen durchgeführt. Betroffen ist natürlich auch die Nahrungskette - denn ohne Futterpflanzen wie Klee gäbe es auch keine Nutztierhaltung - und damit auch hier der Mensch. Die Bestäubungsarbeit der Bienen kann auch durch keine anderen Maßnahmen ersetzt werden.


 

Angesichts dieser Problematik ist es darüber hinaus mehr als unverantwortlich, dass das Institut für Bienenkunde Lunz am See geschlossen wurde.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um ein Übergreifen des Bienensterbens auf Österreich zu verhindern. Über die getroffenen Maßnahmen ist dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Landwirtschaftsausschuss zuzuweisen.