793/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am 06.06.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer,
Kickl, Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ratifizierung der UN-Konvention zu Rechten von behinderten Menschen
Zehn Prozent der Weltbevölkerung - insgesamt
650 Millionen Menschen - haben
eine Behinderung und werden in ihren persönlichen
Entwicklungsmöglichkeiten
behindert. Ihnen soll die am 03. Mai 2008
in Kraft getretene "UN-Konvention zu den
Rechten von Menschen mit Behinderungen" fundierten
gesellschaftlichen Halt
geben, der Zugang zu den allgemein gültigen Bürger- und
Menschenrechten
gleichwertig ermöglicht werden.
Barrierefreiheit und Inklusion sind die Schlagwörter,
die die Zielrichtung für die anstehenden Umsetzungsmechanismen
angeben.
80 Prozent der Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern, was auf Unterernährung, mangelnde Hygiene und krasse medizinische Unterversorgung zurückzuführen ist. Für sie ist von besonderer Bedeutung, dass dies die erste UN-Konvention ist, die eine Umsetzungsverpflichtung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit enthält. Menschen mit Behinderungen in den Armutsgebieten unserer Welt können nun darauf hoffen, dass Entwicklungsprojekte nicht länger an ihnen vorbei gehen.
25 Staaten mit insgesamt 1,7 Milliarden Einwohnern haben bis Mittwoch 06. Mai, die neue UN-Konvention ratifiziert, darunter auch die EU-Staaten Slowenien, Spanien und Ungarn. Österreich hat zwar am 30. März 2007 als weltweit erster Staat -vertreten durch Sozialminister Erwin Buchinger - die UN-Konvention unterzeichnet, die Ratifizierung ist jedoch nur vage für 2008 in Aussicht gestellt.
"Verbindlichkeit schafft neue Standards. Positiv gesehen wird für Millionen behinderte Menschen ein gesellschaftlicher Wandel einsetzen, indem die ,UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen' in nationales Recht implementiert wird. Wermutstropfen ist bis heute die große Zurückhaltung der Industriestaaten hinsichtlich der Ratifizierung, darunter auch Österreich", so Rupert Roniger, Geschäftsführer der österreichischen Fachorganisation ,Licht für die Welt', die sich maßgeblich für die Entwicklung und Umsetzung der UN-Konvention einsetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
ehestmöglich, spätestens aber bis Ende
2008, alle erforderlichen Schritte zur Ratifizierung der „UN-Konvention
zu den
Rechten von Menschen mit Behinderung" zu setzen."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss ersucht.