800/A XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Mag. Hauser, Dr. Kurzmann,

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Dienstrecht der Landeslehrer (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LDG 1984) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Dienstrecht der Landeslehrer (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LDG 1984) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Dienstrecht der Landeslehrer (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LDG 1984), zuletzt geändert am 4.1.2008, wird wie folgt geändert:

§ 56 Abs. 3a lautet:

(3a) Während der letzten beiden Wochen der Hauptferien hat der Landeslehrer jenen Schülern der Schule, an der er seinen Dienst verrichtet, die das Klassenziel nicht erreicht haben, für Förderunterricht zur Verfügung zu stehen. Eine zusätzliche Entlohnung gebührt nicht. Schüler die das Klassenziel nicht erreicht haben, sind zur Teilnahme am Förderunterricht verpflichtet, allen anderen Schülern ist die Teilnahme freigestellt.

Begründung

Eltern müssen immer mehr für die Nachhilfe zahlen. Medienberichten zufolge kostet Nachhilfe die Eltern 3000 Euro und mehr pro Jahr. Rund ein Viertel aller Schüler in Österreich nimmt bezahlte Nachhilfe in Anspruch. Die Nachhilfekosten schwanken ebenfalls stark. Ein Viertel der Betreuten zahlt dafür weniger als 100 Euro im Jahr, knapp die Hälfte zwischen 101 und 500 Euro, 22 Prozent zwischen 501 und 1.500 Euro und sechs Prozent sogar zwischen 1.501 und 3.000 Euro.

Eine AK Erhebung im April 2007 hat ergeben, dass eine Stunde Nachhilfeunterricht durch Privatpersonen im Durchschnitt 18 Euro kostet. Eine Stunde kann zwischen 12 und 31,20 Euro kosten. Der Durchschnittspreis für eine Stunde Einzelnachhilfeunterricht bei einem Lerninstitut beträgt im Schnitt 29,43 Euro, die Kosten reichen von 14 bis rund 43 Euro. Nachhilfe in Kleingruppen kostet durchschnittlich 15,04 Euro (von 7,50 bis 26,33 Euro). Bei Lerninstituten sind die Preise für eine Stunde Einzelnachhilfeunterricht gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6% gestiegen.

Aus diesem Grund sollen die Schulen für die Schüler kostenlosen Förderunterricht während der Hauptferien, sinnvollerweise gegen Ende der Ferien vor den Nachprüfungen, anbieten. Das Lehrerdienstrecht ist daher für diese Maßnahme anzupassen.

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.