813/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend dringender Reform im Milch- und Lebensmittelsektor

 

 

Die aktuellen Herausforderungen im Rahmen der internationalen Nahrungs- und Futtermittelversorgung zeigen,  dass  das  Konzept der Ernährungssicherheit wieder eine zentrale Bedeutung auch für die Bevölkerung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewinnt.

 

Die Partnerschaft zwischen Bäuerinnen und Bauern und den KonsumentInnen ist die Voraussetzung für eine gedeihliche Weiterentwicklung im Lebensmittelsektor. Die Information  der  KonsumentInnen  über  die  aktuelle  Situation  der Milchbäuerinnen und Milchbauern ist besonders wichtig.

 

In diesem sensiblen Bereich sind kostendeckende Preise für die ProduzentInnen besonders wichtig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden anlässlich der aktuellen Herausforderungen in der Milchwirtschaft aufgefordert,

 

1) ein Gremium einzurichten, um die Produktionskosten von Milch nach dem Prinzip der Vollkostenrechnung    für    ausgewählte   repräsentative   Produktionsgebiete  jährlich zu  berechnen  und  als Richtwert für Preisverhandlungen für die relevanten Marktpartner zur Verfügung zu stellen.

 

2) die VertreterInnen der IG-Milch in Hinkunft bei allen die Grünlandwirtschaft und Rinderhaltung betreffenden  politischen  Themen  in  die  Beratungen auf allen relevanten Ebenen einzubeziehen.

 

3) die Erhöhung der Milchquoten in Österreich vorerst nicht zu administrieren, sondern im  Rahmen  des  nationalen  Härtefonds zu belassen und erst schrittweise diese Quoten an  die   Bäuerinnen   und   Bauern   zu  verteilen,  wobei  strukturelle  Aspekte zu berücksichtigen sind.

 

4) das Preisdumping der Lebensmittelketten mit Milch- und Fleischprodukten unverzüglich durch Anti-Dumping-Regelungen im Rahmen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes zu beenden sowie die KonsumentInnen über die negativen Auswirkungen aufzuklären.

 

5) bei der  Lebensmittelkennzeichnung  auch  bei Eigenmarken der Handelsketten für die KonsumentInnen  die  Herkunft  klar ersichtlich  zu machen und die Produktionsweise klar und verständlich darzustellen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.