822/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Neubauer, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter

betreffend Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Universitäten

Das Dienstrechtsgesetz 2001 fand im UG 2002 Niederschlag als Provisorium bis zum Inkrafttreten des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten. Bei Inkrafttreten wurde mit einer Dauer von 3-4 Jahren für dieses Provisorium gerechnet.

Die Regierung Schüssel I rechnete darüber hinaus mit degressiven Mehrkosten des Bundes bei der Implementierung des KV von ca. 30 Mio. EURO im 1. Jahr und es bestand Konsens die Mehrkosten bis zu dieser Höhe zu übernehmen.

Seit dem 14.09. 2007 gibt es bereits die Endfassung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten. Berechnungen gehen davon aus, dass die Mehrkosten im 1. Jahr ca. 70 Mio. EURO betragen werden. Der KV konnte bislang nicht in Kraft gesetzt werden, da die Finanzierung allfälliger Mehrkosten durch die Universitäten nicht gesichert ist.

Darüberhinaus ist die Regierung Gusenbauer offensichtlich nicht mehr bereit, den im Jahr 2002 ins Auge gefassten Mehrkostenanteil von 30, indexiert 35 Mio. EURO zu übernehmen und putzt sich argumentativ mit dem Hinweis ab, dass die Kollektivvertragspartner sämtliche Mehrkosten zu tragen haben.

Bei Verhandlungen der Regierung, vertreten durch den Finanz- und den Wissenschaftsminister, mit den Kollektivvertragspartnern ist die Möglichkeit eines Kompromisses zu suchen. Dazu muss Verhandlungsbereitschaft auf allen Seiten gegeben sein. Die Regierung ist im Interesse eines funktionierenden Hochschulstandortes Österreich aufgefordert, Verhandlungen über die Finanzierung des KV zu initiieren. Dabei soll angestrebt werden, dass alle Beteiligten einen Beitrag zur Implementierung des KV leisten, wobei der Bund zumindest die zugesagten 30 Mio. EURO, indexangepasst ca. 35 Mio. EURO, beisteuert.


 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Damit der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten mit 1.1.2009 in Kraft gesetzt werden kann wird die Regierung aufgefordert, alle dafür notwendigen Maßnahmen zu setzen und insbesondere die Finanzierung allfälliger Mehrkosten mindestens bis zu einem Betrag von € 35 Mio. bereitzustellen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.