831/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend unbefristete Verlängerung der Langzeitversichertenregelung

(Hacklerregelung)

In der vergangenen Legislaturperiode wurden wesentliche Schritte in Richtung einer wirksamen, gerechten und fairen Sozialpolitik gesetzt und der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung) ermöglicht. So können durch die letzte Novellierung des Pensionsrechts bis zum 31.12.1955 geborene Frauen mit Vollendung des 55. Lebensjahres und bis zum 31.12.1950 geborene Männer mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Pension aufgrund der Hacklerregelung beanspruchen, wenn und sobald Frauen 480 Beitragsmonate und Männer 540 Beitragsmonate erworben haben.

Jedoch wird mit der Verlängerung der abschlagsfreien Hacklerregelung bis zum Jahr 2010 keine dauerhafte Lösung für einen abschlagsfreien vorzeitigen Zugang für Langzeitversicherte gefunden. Denn durch die befristete Regelung müssen vor allem jene Personen länger arbeiten und Abschläge in Kauf nehmen, die wesentlich zur Finanzierung der Pensionsversicherung beigetragen haben.

Zudem ist bekannt, dass die ständigen Veränderungen in dieser schnelllebigen Arbeitswelt und der zunehmende Leistungsdruck in vielen Bereichen der Wirtschaft ein noch längeres Arbeiten kaum mehr ermöglicht. Doch durch alternsgerechte Arbeitsplätze und gesündere Arbeitsbedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig länger im Arbeitsprozess bleiben und damit zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters beitragen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf ehest möglich zuzuleiten, der eine unbefristete Verlängerung der Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung) vorsieht, wonach Frauen mit 40 Beitragsjahren und Männer mit 45 Beitragsjahren eine abschlagsfreie Pension erhalten können. Zudem sind Modelle für eine verbesserte Gesundheitsprävention auszuarbeiten und gezielte Vorsorgemaßnahmen in den Betrieben durchzuführen."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.