832/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 06.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek

und Kollegen

betreffend Förderung und Ausbau der Tagesbetreuung

Die Zahl der älteren Menschen wächst im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ständig und rasch an. Eine der größten Herausforderungen der Zukunft stellt deshalb die Betreuung und Pflege der älteren Mitmenschen dar. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Damit aber die pflegebedürftigen Menschen trotz vielfältiger Einschränkungen ein relativ selbständiges Leben im eigenen Haushalt ermöglicht wird sind weitere Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Familien notwendig.

So ist auch die Tagesbetreuung als eine teilstationäre Hilfe und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen während der Tagesstunden einmal oder mehrmals pro Woche auszubauen. Tagesbetreuung dient mit ihrem strukturierten Tagesablauf und dem Angebot an aktivierenden und therapeutischen Maßnahmen vorwiegend dazu, den pflegebedürftigen Menschen trotz vielfältiger Einschränkungen ein relativ selbständiges Leben im eigenen Haushalt zu ermöglichen. So kann in der Tagesbetreuung neben Therapien (Ergotherapie, Physiotherapie und Heilmassagen), eine fachkundige Pflege (Bade- und Körperhygiene) vor allem Alltagsgestaltung und Förderung (z.B.: Gedächtnisübungen, Bewegungstraining, Unterstützung für desorientierte Menschen) angeboten werden. Dabei sind aber einheitliche Standards und Qualitätskriterien festzulegen. Bei der Durchführung der Tagesbetreuung wird aber vorausgesetzt, dass die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen während der übrigen Zeit in der eigenen Wohnung sichergestellt ist.

Mit der Umsetzung der Förderung und dem Ausbau der Tagesbetreuung kann die Pflege und Betreuung zu Hause nachhaltig sichergestellt werden. Zusätzlich werden die Familien durch die Tagesbetreuung entlastet und unterstützt.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, in Verhandlungen mit den zuständigen Ländern sicherzustellen, dass zur Entlastung der Betroffenen spätestens ab 2009 eine flächendeckende stundenweise Betreuung von pflegebedürftigen Personen angeboten wird. Für Betreuungsbedürftige und pflegende Angehörige darf es zu keinen erheblichen Belastungen kommen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.