833/A(E) XXIII. GP
Eingebracht am
06.06.2008
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen
betreffend Erhöhung der Förderungen bei der 24-Stunden-Betreuung durch selbständige Betreuungskräfte
Mehr als 80% der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause gepflegt. Um die häusliche Pflege langfristig zu sichern, ist es daher von großer Bedeutung optimale Voraussetzungen für die Betreuung und Pflege zuhause zu schaffen. Doch nach den derzeitigen Bestimmungen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds werden bei der Inanspruchnahme von selbständigen Betreuungskräften nur 225 Euro monatlich gefördert, während für die Betreuung durch unselbständige Kräfte eine Förderung von 800 Euro vorgesehen ist.
Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Das derzeitige Förderungsmodell bietet aber keinen ausreichenden Anreiz für Familien, von einer illegalen Beschäftigung in eine legale Form der Betreuung zu wechseln. So gibt es bis Ende Mai 2008 rund 5.700 selbständige Betreuungskräfte und nur rund 300 unselbständige Betreuungskräfte. Dabei hat sich herausgestellt, dass das Angestelltenmodell als zu teuer angesehen wurde.
Damit den Betroffenen keine finanziellen Mehrkosten entstehen soll die Förderung der 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds bei selbständigen Betreuungskräften mindestens auf 500 Euro angehoben werden. Denn bisher wurden erst 415.000 Euro an Fördermittel an die Betroffenen ausbezahlt obwohl für das Jahr 2008 für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung rund 34 Mio. Euro budgetiert sind.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, rasch die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung enthaltene Förderung bei selbständigen Betreuungskräften auf zumindest 500 Euro zu erhöhen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.