839/A XXIII. GP
Eingebracht am
08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag und Verlangen
der
Abgeordneten Moser, Kogler,
Kolleginnen und
Kollegen
auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG
Die unterfertigten Abgeordneten
verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG, dass der
Rechnungshof eine Überprüfung der Finanztransaktion mit der
Deutschen Bank ( Portfolio
Credit Default Swaps bzw. Hybrid CDOs und
Cross-Border Leasing Geschäfte) und der mit
diesen Transaktionen befassten Institutionen der ÖBB Holding
AG sowie deren Töchter und
Enkeltöchter vornehme.
Laut eines internen 300-seitigen
Gutachtens von Deloitte & Touche und des
Wirtschaftsprüfer Günther Robol verstießen die Vorstände der ÖBB-Holding bei den am 19.
September 2005 abgeschlossenen Swap-Geschäften „in
vielfacher und grober Weise gegen
die Konzernrichtlinie
Corporate Treasury", sie seien ohne Organbeschlüsse, wider Vier-
Augen-Prinzipien und Spekulationsverbot abgeschlossen worden. Entgegen üblichen
Auslegungen des Aktienrechts durch Gesellschaftsrechtsexperten kommt der von
dem
Präsidium des Aufsichtsrats der
Holding beauftragte Rechtsgutachter, Univ. Prof. Dr. Franz
Zehetner, zu der Einschätzung, dass es sich lediglich um
eine Transaktion handle, „mit
der
die ÖBB-Infrastruktur
Bau AG - ungewollt - ein hoch riskantes Derivat-Finanzgeschäft (im
Namen und auf
Rechnung der Rail Cargo Austria AG und der Personenverkehrs AG)
abgeschlossen hat", und damit keine Verstöße gegen das Aktienrecht vorlägen. Mit dieser
Transaktion sollte „eine bessere Streuung und
Optimierung von Finanzrisiken aus bereits
bestehenden Cross-Boarder-Leasing-Verträgen der ÖBB-alt"
erzielt werden. Dies sei ohne
Zustimmung
der Aufsichtsräte der involvierten Konzerngesellschaften
und der ÖBB-Holding
AG möglich. Bei den hochriskanten Hybrid Credit
Debt Obligations handle es sich um eine
„einseitige
Versicherung, bei der die Deutsche Bank als Versicherungsnehmer und die ÖBB-
Infrastruktur Bau AG
als Versicherungsgeber aufgetreten ist." Da die ÖBB PCDS
abschließen wollten, aber tatsächlich aufsichtsratspflichtige Hybrid-CDO „passiert" seien,
handle es sich um eine „nicht gewollte Transaktion",
weshalb keine Verletzung des
Aktienrechts vorliege.
Diese Rechtsmeinung entlastet die
verantwortlichen Vorstände der ÖBB-Holding und
ermöglicht eine
einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit
entsprechend hohen
Abfindungen, wodurch
den ÖBB und letztlich der Republik Österreich ein zusätzlicher
Aufwand entsteht.
Diese
Gebarungsüberprüfung soll insbesondere die Rechtmäßigkeit,
Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit dieser Finanztransaktionen umfassen und insbesondere sollen
bei dieser
Gebarungsprüfung folgende Fragen miteinfließen:
1.
Wie waren die Geschäfte strukturiert, wer waren die
Beteiligten, welche Gelder
flossen bis jetzt und
welche Geldflüsse könnten oder werden noch eintreten?
2.
Welche Auswirkungen haben die mit der Deutschen Bank abgeschlossenen
Finanztransaktionen
auf die Verschuldung der ÖBB?
3.
Welche Auswirkungen haben diese Geschäfte auf die
Republik, haftet gar der
Steuerzahler für Risikopositionen Dritter?
4. Inwieweit halfen die Transaktionen, die Risikopositionen der ÖBB zu vermindern?
5. Wurde durch die Geschäftsabschlüsse gegen Konzernrichtlinien verstoßen?
6.
Wurde die zum relevanten Zeitpunkt geltende Geschäftsordnung
der ÖBB-Holding
eingehalten?
7.
Wurden die Informationspflichten gegenüber den
Aufsichtsräten eingehalten und
wurden diese
zeitgerecht und wahrheitsgemäß informiert?
8.
Wurden die Geschäfte korrekt berichtet, etwa komplexe
Konstruktionen wie Hybrid
CDO2 und
die damit verbundenen Chancen und Risken?
9.
Welche Verstöße gegen das Aktienrecht gab es im
Zusammenhang mit den
Finanztransaktionen?
10. Wer trägt die Letztverantwortung für diese Geschäfte?
11.
Sind in diesem
Zusammenhang, aber auch hinsichtlich der massiven Kritik des
Rechnungshofes an der mangelhaften
Umsetzung der ÖBB Strukturreform sowie der
Mitverantwortung der
Holding für die Immobiliengeschäfte der ÖBB - aus Sicht der
SteuerzahlerInnen - die Abfindung und der Konsulentenvertrag für Generaldirektor
Huber und gegebenenfalls Finanzvorstand Söllinger gerechtfertigt?
Dieter Brosz Eva Glawischnig-Piesczek
Kurt Grünewald Theresia Haidlmayr
Bettina Hradecsni Werner Kogler
Ruperta Lichtenecker Ulrike Lunacek
Sabine Mandak _________________________ Gabriela Moser_____________
Karl Öllinger_____________ ________________ Peter Pilz_______________
Wolfgang Pirklhuber Bruno Rossmann
Michaela Sburny Birgit Schatz
Albert Steinhauser Alexander Van der Bellen
Brigid Weinzinger Barbara Zwerschitz
Wolfgang Zinggl