839/A XXIII. GP

Eingebracht am 08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

der Abgeordneten Moser, Kogler,
Kolleginnen und Kollegen

auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG, dass der
Rechnungshof eine
Überprüfung der Finanztransaktion mit der Deutschen Bank ( Portfolio
Credit Default Swaps bzw. Hybrid CDOs und Cross-Border Leasing Gesch
äfte) und der mit
diesen Transaktionen befassten Institutionen der
ÖBB Holding AG sowie deren Töchter und
Enkelt
öchter vornehme.

Laut eines internen 300-seitigen Gutachtens von Deloitte & Touche und des
Wirtschaftspr
üfer Günther Robol verstießen die Vorstände der ÖBB-Holding bei den am 19.
September 2005 abgeschlossenen Swap-Gesch
äften in vielfacher und grober Weise gegen
die Konzernrichtlinie Corporate Treasury", sie seien ohne Organbeschlüsse, wider Vier-
Augen-Prinzipien und Spekulationsverbot abgeschlossen worden. Entgegen
üblichen
Auslegungen des Aktienrechts durch Gesellschaftsrechtsexperten kommt der von dem
Pr
äsidium des Aufsichtsrats der Holding beauftragte Rechtsgutachter, Univ. Prof. Dr. Franz
Zehetner, zu der Einsch
ätzung, dass es sich lediglich um eine Transaktion handle, mit der
die
ÖBB-Infrastruktur Bau AG - ungewollt - ein hoch riskantes Derivat-Finanzgeschäft (im
Namen und auf Rechnung der Rail Cargo Austria AG und der Personenverkehrs AG)
abgeschlossen hat", und damit keine Verst
öße gegen das Aktienrecht vorlägen. Mit dieser
Transaktion sollte
eine bessere Streuung und Optimierung von Finanzrisiken aus bereits
bestehenden Cross-Boarder-Leasing-Vertr
ägen der ÖBB-alt" erzielt werden. Dies sei ohne
Zustimmung der Aufsichtsräte der involvierten Konzerngesellschaften und der ÖBB-Holding
AG möglich. Bei den hochriskanten Hybrid Credit Debt Obligations handle es sich um eine
einseitige Versicherung, bei der die Deutsche Bank als Versicherungsnehmer und die ÖBB-
Infrastruktur Bau AG als Versicherungsgeber aufgetreten ist." Da die ÖBB PCDS
abschlie
ßen wollten, aber tatsächlich aufsichtsratspflichtige Hybrid-CDO passiert" seien,
handle es sich um eine
nicht gewollte Transaktion", weshalb keine Verletzung des
Aktienrechts vorliege.

Diese Rechtsmeinung entlastet die verantwortlichen Vorstände der ÖBB-Holding und
erm
öglicht eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit entsprechend hohen
Abfindungen, wodurch den ÖBB und letztlich der Republik Österreich ein zusätzlicher
Aufwand entsteht.

Diese Gebarungsüberprüfung soll insbesondere die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit dieser Finanztransaktionen umfassen und insbesondere sollen bei dieser
Gebarungsprüfung folgende Fragen miteinfließen:

1.             Wie waren die Geschäfte strukturiert, wer waren die Beteiligten, welche Gelder
flossen bis jetzt und welche Geldflüsse könnten oder werden noch eintreten?

2.             Welche Auswirkungen haben die mit der Deutschen Bank abgeschlossenen
Finanztransaktionen auf die Verschuldung der ÖBB?

3.             Welche Auswirkungen haben diese Geschäfte auf die Republik, haftet gar der
Steuerzahler für Risikopositionen Dritter?

4.             Inwieweit halfen die Transaktionen, die Risikopositionen der ÖBB zu vermindern?

5.             Wurde durch die Geschäftsabschlüsse gegen Konzernrichtlinien verstoßen?

6.             Wurde die zum relevanten Zeitpunkt geltende Geschäftsordnung der ÖBB-Holding
eingehalten?

7.             Wurden die Informationspflichten gegenüber den Aufsichtsräten eingehalten und
wurden diese zeitgerecht und wahrheitsgemäß informiert?

8.             Wurden die Geschäfte korrekt berichtet, etwa komplexe Konstruktionen wie Hybrid
CDO2 und die damit verbundenen Chancen und Risken?

9.             Welche Verstöße gegen das Aktienrecht gab es im Zusammenhang mit den
Finanztransaktionen?

10.      Wer trägt die Letztverantwortung für diese Geschäfte?

11.      Sind in diesem Zusammenhang, aber auch hinsichtlich der massiven Kritik des
Rechnungshofes an der mangelhaften Umsetzung der
ÖBB Strukturreform sowie der
Mitverantwortung der Holding für die Immobiliengeschäfte der ÖBB - aus Sicht der
SteuerzahlerInnen - die Abfindung und der Konsulentenvertrag f
ür Generaldirektor
Huber und gegebenenfalls Finanzvorstand S
öllinger gerechtfertigt?


 

                             Dieter Brosz                                                  Eva Glawischnig-Piesczek                 

 

                          Kurt Grünewald                                                     Theresia Haidlmayr                        

                                                                  

                          Bettina Hradecsni                                                       Werner Kogler                          

                       Ruperta Lichtenecker                                                    Ulrike Lunacek                          

 

                        Sabine Mandak _________________________ Gabriela Moser_____________

                           Karl Öllinger_____________ ________________ Peter Pilz_______________

 

                        Wolfgang Pirklhuber                                                   Bruno Rossmann                         

                       

                           Michaela Sburny                                                      Birgit Schatz                             

                         Albert Steinhauser                                             Alexander Van der Bellen                   

                         Brigid Weinzinger                                                   Barbara Zwerschitz                        

 

Wolfgang Zinggl