841/A XXIII. GP

Eingebracht am 08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Schüssel, Dr. Van der Bellen
Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des
Nationalrates vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXIII.
Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 10. Juli 2008 in Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem
Verfassungsausschuss zuzuweisen.

 

Begründung

 

 

Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG
spätestens mit 29. Oktober 2010. Dies bedeutet, dass die nächste
Nationalratswahl spätestens im Herbst 2010 stattfinden musste.

Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch das Recht, vor Ablauf der
Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu beschließen.

Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden.

Um einerseits einen kurzen und sparsamen Wahlkampf zu ermöglichen und
andererseits noch im Jahre 2008 eine neue Regierung bilden zu können, soll die
Nationalratswahl bereits am 28. September 2008 stattfinden.