841/A XXIII. GP
Eingebracht am 08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der
Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Schüssel, Dr. Van der Bellen
Kolleginnen und
Kollegen
betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des
Nationalrates
vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
vorzeitig beendet
wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Der
Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXIII.
Gesetzgebungsperiode
aufgelöst.
Artikel II
Dieses Bundesgesetz tritt mit 10. Juli 2008 in Kraft.
Artikel III
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
In
formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem
Verfassungsausschuss
zuzuweisen.
Begründung
Die laufende
Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG
spätestens mit
29. Oktober 2010. Dies bedeutet, dass die nächste
Nationalratswahl spätestens im Herbst 2010 stattfinden musste.
Gem. Art. 29
Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch das Recht, vor Ablauf der
Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu
beschließen.
Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden.
Um einerseits einen kurzen und
sparsamen Wahlkampf zu ermöglichen und
andererseits noch im Jahre 2008 eine neue
Regierung bilden zu können, soll die
Nationalratswahl bereits am 28. September 2008 stattfinden.