850/A XXIII. GP

Eingebracht am 08.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner

Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz zur Kürzung der Bezüge für eine längerfristig deutlich unter-durchschnittliche Leistung der Bundesregierung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz zur Kürzung der Bezüge für eine längerfristig deutlich unterdurchschnittliche Leistung der Bundesregierung

Der Nationalrat hat beschlossen:

„§ 1. Die Bezüge und Sonderzahlungen der Mitglieder der Bundesregierung nach dem Bezügegesetz gebühren für die Zeit von 1. Juli bis 31. Dezember 2008 jeweils nur in halber Höhe.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut. Die Vorbreitung der nach diesem Bundesgesetz der Bundesregierung zukommenden Akte obliegt dem Bundeskanzler."

Begründung:

Den Mitgliedern der Bundesregierung gebührt für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ein Be- zug nach dem Bezügegesetz. Mit einer historisch nicht unbegründeten Selbstverständlichkeit geht das Bezügegesetz dabei davon aus, dass Mitglieder der Bundesregierung auch eine ent- sprechende Leistung erbringen.


 

In dieser Gesetzgebungsperiode muss nun erstmals festgestellt werden, dass die Leistung der Bundesregierung - die ja nicht in öffentlichen Streitigkeiten, sondern in Arbeit für Österreich und seine Bürger bestehen sollte - in einem erschreckenden Maß gefallen ist und nur noch als dauernde Arbeitsverweigerung bezeichnet werden kann:

Wenn

§                Ministerräte mangels wesentlichen Beschlüssen keinen Informationsbedarf gegenüber der Öffentlichkeit mehr haben,

§                mangels Vorlagen deutlich weniger Sitzungen des Nationalrats stattfinden und

                Sitzungen des Nationalrats nur mühsam mit Berichten und ausführlichen Debatten zu Klein-Gesetzesvorhaben gefüllt werden

so ist dies schon ein eindeutiges Indiz für einen dauerhaft mangelnden Arbeitswillen oder die Unfähigkeit, sich in wichtigen Bereichen (für die ja eine große Koalition angeblich so beson-ders geeignet ist) zum Wohle des Staates zu einigen.

Die Bundesregierung hat mit ihrem Neuwahlantrag und dem Beschluss, auch die Phase freier Mehrheiten nicht zu dringend benötigten Beschlüssen zum Wohle Österreichs und seiner Bürger nützen zu wollen klar dokumentiert, dass sie auch bis zu ihrer Ablösung durch die nach der Neuwahl zu verhandelnde neue Bundesregierung weiterhin nicht bereit ist, ernsthaft zu arbeiten.

Mit Gesamtkosten von 1 Mio. Euro in drei Monaten - also vier Mio. Euro oder mehr als 50 Mio. alte Schilling pro Jahr - ist die Bundesregierung kein unwichtiger Kostenfaktor. Es ist nicht einzusehen, warum die Steuerzahler eine Bundesregierung, die selbst abgedankt hat und nicht bereit ist dringend notwendige Leistung zu erbringen, in gleicher Höhe honorieren soll als hätte sie es sich tatsächlich verdient. Da die Bundesregierung nicht bereit ist einen Teil ihrer Bezüge freiwillig zu spenden gibt es keinen anderen Weg als ein Sondergesetz, um we-nigstens die Bezüge den Leistungen anzupassen.

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.