867/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.07.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden (2)

 

 

Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, jedenfalls als solche gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch die tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Eine kontrolliert gentechnikfreie Erzeugung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal, das der Erwartung der überwiegenden Mehrheit der KonsumentInnen nach hochwertigen Lebensmitteln voll entspricht. Dass Gentechnik-Freiheit auch in großem Rahmen machbar ist, zeigt die Entscheidung von Betrieben der österreichischen Lebensmittelbranche (Molkereien, Schlachtbetriebe, Lebensmittelhandel), nur mehr Produkte in kontrolliert gentechnikfreier Qualität anzubieten.

 

Diesem Umstand und dem Wunsch der KonsumentInnen nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte wird jedoch in der EU-weit gültigen Kennzeichnungsregelung nicht Rechnung getragen.

 

Da im Ausschussbericht 629 d.B. (XXIII. GP) der Entschließungsantrag der Grünen 236/A(E) betreffend Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden als „miterledigt“ angeführt wird, obwohl die AntragstellerInnen dem nicht zugestimmt haben und der grüne Antrag weitergehende Forderungen enthält, stellen die unterfertigten Abgeordneten erneut folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

 

-          sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel dahingehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie z.B. Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden


-          geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ein ausreichendes Angebot von gentechnikfreien Futtermitteln zur Verfügung steht sowie den Aufbau einer Logistik zu fördern, welche die Lagerung und Kontrolle von
Handelsströmen für gentechnikfreie Futtermittel sicherstellt

-         als Kriterium für die Kennzeichnung von AMA-Produkten den Verzicht auf
gentechnisch verändertes Futter vorzuschreiben.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.