868/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.07.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bericht über die Klagsverfahren nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

 

 

Seit 1.1.2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes besteht für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, eine Klage einbringen, wenn alle vorangegangenen Maßnahmen die das Gesetz vorsieht, nicht dazu geführt haben, den Diskriminierungstatbestand zu beseitigen oder zu unterlassen und die betroffene Person weiterhin diskriminiert wird oder sich diskriminiert fühlt.

Da das obige Gesetz weder eine Beweislastumkehr noch eine Streitwertbegrenzung beinhaltet, ist es für Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer finanziellen Situation defacto unmöglich eine Klage einzubringen, weil sie sich dies einfach nicht leisten können.

Von Seiten der Behindertenanwaltschaft gibt es keine Informationen darüber, wie viele Personen deshalb eine Klage eingebracht haben und wie der Ausgang dieser Klagen war bzw. wie viele dieser Klagen noch im Laufen sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2008 einen Bericht über die Auswirkungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes für die Jahre 2006 und 2007 vorzulegen, der zumindest folgenden Inhalt hat:

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.