880/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 10.07.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek

und Kollegen

betreffend Erhöhung des Pflegegeldes

Bei der Nationalratswahl 2006 war die Pflegevorsorge in Österreich innenpolitisches Tages-thema. Im Zuge des Wahlkampfes brachte der nunmehrige Sozialminister Buchinger klar zum Ausdruck, dass er dem drohenden Pflegekräftemangel durch entsprechende Ausbildung und Aufwertung des Pflegeberufes entgegenwirken wolle: ,,Zwischen 2004 und 2006 stieg die Beschäftigung in den Pflegeberufen allein in Salzburg um 6,2 % oder 633 Personen an und trug damit wirksam zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei. Für die SPÖ auch ein wichtiger Punkt, der gegen eine wenig durchdachte Legalisierung ausländischer Pflegekräfte spricht."(SPÖ-Konzept für die Betreuung und Pflege älterer Menschen verfasst von Buchin-ger und Lapp 16. August 2006).

Von dieser Ankündigung wurde aber wenig ins Regierungsprogramm übernommen. Ganz im Gegenteil: So ist im Regierungsprogramm unter dem Kapitel Pflege und Altenbetreuung fol-gendes zu lesen:

,,Neben der Bereitstellung ausreichender bedarfsgerechter Infrastruktur ist dabei auch die Forcierung des Arbeitsmarktes in diesem Bereich als moderner Berufssektor mit Zukunfts-chancen sowie die Stärkung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Ehrenamtli-chen wichtig."

Weiters wurden vom nunmehrigen SPÖ-Sozialminister Buchinger folgende klare Aussagen getroffen:

„Das Pflegegeld selbst deckt die erforderlichen Aufwendungen nicht zur Gänze ab. Das Pfle-gegeld unterliegt bislang keiner regelmäßigen Valorisierung. Dies führt zu einer unzumutba-ren Entwertung der entsprechenden Beträge bei gleich bleibendem oder sogar steigendem Pflegebedarf und ist daher durch eine gesetzliche Valorisierungsregel zu korrigieren." (SPÖ-Konzept für die Betreuung und Pflege älterer Menschen verfasst von Buchinger und Lapp 16. August 2006).

Prompt folgte der Umfaller Buchingers und er vereinbarte bei den Regierungsverhandlungen, dass eine einmalige selektiv nach Pflegestufe erfolgende Valorisierung des Pflegegeldes in dieser Gesetzgebungsperiode erfolgen soll.

Doch die von der Regierung geplante Maßnahme ist völlig unzureichend. Die Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen kann damit nicht sichergestellt werden. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt.

Damit aber die pflegebedürftigen Menschen trotz vielfältiger Einschränkungen ein relativ selbständiges Leben im eigenen Haushalt führen können, muss das Pflegegeld entsprechend angehoben werden. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen, schlagen sich ohne entsprechende Erhöhung des Pflegegeldes, als Verschlechterung der Ver-sorgung nieder.


Mit dem Scheitern der Koalitionsregierung ist aber eine Erhöhung des Pflegegeldes in weite Ferne gerückt, obwohl eine Erhöhung des Pflegegeldes dringend erforderlich ist. Daher muss eine einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent verbunden mit einer dauerhaften Valorisierung umgehend durchgeführt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, durch eine bundeseinheitliche Regelung die Regressfor-derungen an Angehörige von pflegebedürftigen Menschen abzuschaffen und einen Gesetzes-entwurf vorzulegen, der eine umgehende 10-prozentige Erhöhung des Pflegegeldes verbun-den mit einer jährlichen Valorisierung gewährleistet, um die Betreuung und Pflege von Pfle-gebedürftigen sicherzustellen."

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.