900/A XXIII. GP

Eingebracht am 12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Ridi Steibl, Claudia Durchschlag, Anna Höllerer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2007, wird wie folgt geändert:

1.  Nach § 8 Abs. 7 wird folgender Abs. 8 eingefügt:

„(8) Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für September wird verdoppelt."

2.  § 55 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) § 8 Abs. 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/XXX tritt mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft und ist erstmals in Bezug auf den September 2008 anzuwenden."

Begründung

Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unterstützen und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit 1. Jänner 2008 wurde z.B. die Geschwisterstaffel für Mehrkindfamilien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen.

Familien mit Kindern sind von der herrschenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders betroffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt, betrifft allerdings auch Kinder unter 6 Jahren, bei denen z. B. Kosten für die Betreuung anfallen. Es soll daher die Familienbeihilfe, die einen Beitrag des Staates für noch nicht selbst erhaltungsfähige Kinder darstellt, im Monat September zur gezielten Unterstützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September soll für alle Kinder ausbezahlt

werden, wobei die Erhöhung der Geschwisterstaffel alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, umfasst.

Auch die erhöhte Familienbeihilfe von 138,3 € monatlich für ein erheblich behindertes Kind soll für September verdoppelt werden, da gerade diese Kinder oft besondere Förderungen, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, benötigen.

Um die Familien auch wirklich rasch noch umfassender unterstützen zu können, soll die 13. Familienbeihilfe rückwirkend bereits für September 2008 ausbezahlt werden.

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.