908/A XXIII. GP
Eingebracht am
12.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Strache, Vilimsky, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG), BGBl. I Nr. 157/2005, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG), BGBl. I Nr. 157/2005, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG), BGBl. I Nr. 157/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2006, wird wie folgt geändert:
1. In § 11 Abs. 2 wird folgende Ziffer 7 angefügt:
„7. ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Referenzrahmens (GER) für Sprachen des Europarates vorgelegt wird.“
2. § 11 Absatz 3 lautet:
„(3) Ein Aufenthaltstitel kann trotz Ermangelung einer Voraussetzung gemäß Abs. 2 Z 1 bis 7 erteilt werden, wenn
1. dies zur Aufrechterhaltung des Privat- oder Familienlebens im Sinne des Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK), BGBl. Nr. 210/1958, geboten ist;
2. der Drittstaatsangehörige eine "Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft" (§ 41 )besitzt oder eine besondere Führungskraft im Sinne des § 2 Abs. 5a Aus-IBG ist; dies gilt auch für seine Familienangehörigen.“
Begründung
Aus dem ÖVP - Wahlprogramm ist zu entnehmen, dass nun auch die ÖVP bei den Themen Zuwanderung und Deutschkenntnisse auf die Linie der FPÖ eingeschwenkt ist. Wörtlich heißt es im ÖVP-Wahlprogramm:,
„Deutsch vor Zuwanderung
In Österreich leben mehr als eine Million Menschen mit Migrations-Hintergrund. Das Zusammenleben erfordert klare Regeln. Die ÖVP setzt sich für eine erfolgreiche Integration auf der Basis von Rechten und Pflichten ein. Die Anerkennung unserer Regeln und Traditionen ist ebenso Voraussetzung wie das Erlernen der deutschen Sprache.
Wer nach Österreich kommen will, muss bereits in seiner Heimat Deutsch lernen und ein Sprachzertifikat nachweisen. Das muss auch für den Familiennachzug gelten."
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Innenausschuss zuzuweisen.