926/A(E) XXIII. GP

Eingebracht am 24.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Erhöhung Stundenkontingent für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf

 

Immer wieder äußern betroffene Eltern von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf Wünsche nach ausreichender Finanzierung dieses Bereiches. Die Wünsche beziehen sich einerseits auf die Bereitstellung der notwendigen Mittel für die Integration „vor Ort in der Schule ums Eck" und andererseits auch auf die Finanzierung des Gesamtsystems der Sonderpädagogik.

Dabei wird auch von einigen Experten die bestehende Kontingentierung der Planstellen zugunsten eines am individuellen Bedarf orientierten Zuteilungssystems grundsätzlich abgelehnt, von anderen dagegen eine Anhebung des Kontingents für die Sonderpädagogik gefordert.

Das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen, das bundesweit von 2.7% der Schülerpopulation ausgeht, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen, erscheint vielen Betroffenen als nicht adäquat. Die Forderung geht in Richtung einer bedarfsgerechten Entscheidung unter Berücksichtigung der konkreten Situation.

Ein Ansatz für die Steigerung der Effizienz bei gleichzeitiger Kostenreduktion wäre der   Einsatz   von    Nicht-Lehrer-Personal   für   unterstützende   Tätigkeiten.    Als wesentlicher Faktor für das Gelingen von Integration wird die Teamarbeit von Lehrern erachtet, insbesondere das Zwei-Lehrer-Modell, wenn dieses mit genügend Ressourcen ausgestattet ist.

Mehr Ressourcen für den Aspekt der Vernetzung, der Unterstützung, Fortbildung und Supervision im Arbeitsfeld der Sonderpädagogik ist ebenfalls eine oft gebrachte Forderung.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachfolgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf, das bundesweit von 2.7% der Schülerpopulation ausgeht, auf 4,5 % der Schülerpopulation zu setzen. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von Nicht-Lehrer-Personal für unterstützende Tätigkeiten sowie das Zwei-Lehrer- Modell zu ermöglichen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.