260/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.03.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

Textfeld: 	Mag. Norbert DARABOS	1090 WIEN
	BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG	Roßauer Lände 1
		norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/2-PMVD/2007                                                                                               16. März 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Jänner 2007 unter der Nr. 254/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ankündigung des Bundesministers für Landesverteidigung, einen Ausstieg aus dem Eurofightervertrag anzustreben" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5 und 24 bis 25:

In Umsetzung des Regierungsprogramms zur XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde in meinem Ressort eine Task Force Luftraumüberwachungsflugzeuge (TF LRÜF) eingerichtet. Deren Aufgabenbereich umfasst eine gesamtheitliche Projektkontrolle unter Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer lückenlosen aktiven und passiven Luftraumüberwachung sowie die Prüfung von Ausstiegsvarianten aus dem Eurofighter-Kaufvertrag, weiters auch mögliche Einsparungspotentiale. Um den Ergebnissen der vorerwähnten Task Force nicht vorzugreifen, ersuche ich um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt von einer inhaltlichen Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 6:

Nach den mir vorliegenden Informationen stand die Entscheidung zu Gunsten des „Ad­vanced European Jet Pilot Training (AEJPT)“ nicht im Zusammenhang mit der Reduzierung der Stückzahl von zu beschaffenden Luftraumüberwachungsflugzeugen. Eine Aussage des damaligen Generaltruppeninspektors, General Pleiner, dazu ist mir nicht bekannt.

Im Projekt AEJPT wurde bis dato durch die Industrie eine Machbarkeitsstudie für ein zukünftiges europäisches Düsenpilotentraining erstellt, die von den Teilnehmernationen abgenommen wurde. Derzeit wird an einem Memoradum of Understanding für die Phase bis zur Vergabe eines integrierten europäischen Trainingssystems (ITS) gearbeitet.

Zu 7:

Hiezu verweise ich auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zum Thema „möglicher Ankauf von Alpha-Jets“ durch den damaligen Bundesminister für Landes­verteidigung, Dr. Werner Fasslabend, vom 9. September 1992 (siehe 3335/AB zu 3404/J, XVIII. GP).

Zu 8:

Nach einem Artikel im Journal „Military Balance“ stehen in Ägypten 41 Luftfahrzeuge der Type Alpha Jet und in Kamerun 4 Luftfahrzeuge dieser Type in Verwendung.

Zu 9:

Nein.

Zu 10:

Ja.

Zu 11:

Luftfahrzeuge der Type SAAB 105 OE wurden während der Luftraumsicherungs­operationen zur Unterstützung der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft und beim Besuch des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ihrem Geschwindigkeits­spektrum entsprechend gegen Ziele im Unterschallbereich eingesetzt. Für Ziele im hohen Unterschall- bzw. Überschallbereich waren Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type F5E-Tiger II eingesetzt.

Zu 12 bis 19:

Die Verlängerung der Nutzungsdauer der SAAB 105 OE ist in Planung. Informationen zur technischen Realisierbarkeit, Festlegungen zur Ausrüstung sowie des Zeit- und Budget­bedarfes werden derzeit mittels Request for Information (RfI) eingeholt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine detaillierte Beantwortung dieser Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen kann.

Auf Grund der derzeit noch zur Verfügung stehenden Flugstunden wäre eine Nutzung der SAAB 105 OE zur Aus-, Fort- und Weiterbildung bis voraussichtlich 2020 durchführbar.

Zu 20:

Nein; eine Modifikation der Saab 105 OE ist auf Grund der technischen Überalterung (Beschaffung 1970) für einen weiteren Betrieb in kontrollierten Lufträumen zwingend erforderlich.

Zu 21 bis 23:

Da eine Beantwortung dieser Fragen erst nach einer umfangreichen Neubeurteilung des Ausbildungs- und Einsatzkonzeptes möglich ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich derzeit von einer detaillierten Beantwortung absehe.

Zu 26:

Eine Auftragsvergabe für die Lebenszeitverlängerung der Hubschrauberflotte AB 212 ist für das Jahr 2008 vorgesehen.

Zu 27:

Hubschrauber der Type S-70 „Black Hawk“ sind in der derzeit im Einsatz befindlichen Konfiguration unbewaffnet.

Zu 28:

Gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG ist der Nationalrat befugt, Mitglieder der Bundesregierung über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Da persönliche Einschätzungen eines Bundesministers nicht unter den Begriff Vollziehung fallen und daher auch nicht dem Anfragerecht unterliegen, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Frage Abstand nehme.