293/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0008-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 293/J vom 30. Januar 2007 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Steuerbefreiung für Fußballer etc. bei der Fußballeuropa-Meisterschaft 2008 in der Schweiz und Österreich?", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine Schätzungen über das durch die Fußball-Europameisterschaft 2008 zu erwartende zusätzliche Steueraufkommen erstellt. In einer Studie zum Thema „Sport und Ökonomie in Europa" des Institutes SportsEconAustria wird ein induziertes Aufkommen von rund 146 Mio. Euro genannt. Diese Zahl beinhaltet nicht nur die zu erwartenden direkten Effekte der Europameisterschaft 2008, sondern auch jene Steuern, die durch die Vorbereitung der Veranstaltung (insbesondere Infrastrukturinvestitionen) sowie Folgeeffekte anfallen. Diese Mehreinnahmen verteilen sich daher über einen längeren Zeitraum und auf verschiedene Steuern.

 

Zu 2. bis 4.:

Die UEFA ist an das Bundesministerium für Finanzen mit dem Wunsch herangetreten, eine Steuerbefreiung zu erreichen. Seitens des Bundesministers für Finanzen wurde die UEFA informiert, dass hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Spielerprämien eine mit der Schweiz akkordierte bzw. abgestimmte Vorgehensweise gewählt werden wird.

 

 

Die Schweiz möchte ebenso wie Österreich die Spielerprämien jedenfalls besteuern. Das wurde auch von Seiten des in der Schweiz zuständigen Sportministers bestätigt.

 

Zu 5. bis 7.:

Die Schweiz und Österreich beabsichtigen einen Quellensteuerabzug vorzunehmen. Ein solcher würde in Österreich 20% der bezahlten Spielerprämien betragen
(§ 100 Abs. 1 EStG). Vorbild für den Quellensteuerabzug ist die in Deutschland für die Fußball-Weltmeisterschaft gewählte Vorgehensweise, weil die Besteuerung auf Grund der Auszahlungstechnik gewisse praktische Fragen im Bereich der Durchführung aufwirft. Deutschland konnte seine Vorgehensweise mit der FIFA abstimmen. Von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen wird eine solche Abstimmung mit der UEFA angestrebt, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.