299/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

DVR:0000051

 

GZ: 4013/3/5-II/BVT/1/2007

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

                                                                                               

           

 

                                                                                         Wien, am      .März 2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

31. Jänner 2007 unter der Nummer 312/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das Vorgehen der Exekutive in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Verbotsgesetz insbesondere von `neonazistischen Gruppen´“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Ja.

 

Zur Frage 2 und 2.1:

Ja. Der Informationsaustausch erfolgte aufgrund der unvorhersehbaren Verlagerung des ursprünglich geplanten Konzerts in Deutschland nach Österreich sehr kurzfristig. Ein konkreter Hinweis auf den Veranstaltungsort erging erst gegen 21.00 Uhr am Tag der Veranstaltung. Zu erwarten war ein Skinheadkonzert mit geschlossenem Besucherkreis.

 

Zur Frage 3:

Die Veranstaltungsörtlichkeit wurde von den Konzertorganisatoren erst am 8. 12. 2006, um 23.00 Uhr telefonisch für eine Weihnachtsfeier für circa 200 Personen angemietet.

Der vor Veranstaltungsbeginn vorliegende Erkenntnisstand der zuständigen Behörde ermöglichte aufgrund der rechtlichen Vorgaben keine Untersagung bzw. Auflösung der Veranstaltung.

 

Zur Frage 4 und 5:

Die Auftritte der Bands mit den Namen „Deutschland steh auf“ und „Endlöser“ waren nicht bekannt. Zu Veranstaltungsbeginn war nur der Bandname „Braune Brüder“ bekannt, welche bis dahin in Österreich noch nicht in Erscheinung getreten war.

 

Zur Frage 6:

Die Sicherheitsbehörden waren von 21.40 Uhr bis 24.00 Uhr mit ca. 70 Exekutivangehörigen am Veranstaltungsort anwesend und führten Personen- und Fahrzeugüberprüfungen durch. Da es sich bei der genannten Veranstaltung um eine geschlossene Veranstaltung handelte, war aus rechtlichen Gründen eine Beobachtung im Veranstaltungsraum durch die Sicherheitsbehörden nicht möglich. Bis nach Veranstaltungsschluss verblieben Kräfte des Bezirksstreifendienstes im Umkreis des Veranstaltungsortes.

 

Zur Frage 7:

Auf den Charakter der geschlossenen Veranstaltung wurde von rechtskundigen Vertretern des Veranstalters mehrmals hingewiesen, weshalb die Vertreter der Sicherheitsakademie und der Exekutive die Räumlichkeiten vor Beginn der Veranstaltung verlassen mussten. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte kein Verstoß gegen das Verbotsgesetz und somit auch kein Grund zur Auflösung der Veranstaltung festgestellt werden.

 

Zu den Fragen 8 und 10:

Es lagen keine Hinweise auf Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor.

 

Zu den Fragen 9 bis 9.2:

Die betreffenden Symbole sowie die angeführten Schriftzüge, welche im nachträglich bekannt gewordenen Filmmaterial ersichtlich waren, waren auf die Körper der Besucher der Veranstaltung tätowiert oder auf der Unterbekleidung angebracht. Diese Symbole waren erst nach Veranstaltungsbeginn und demnach zu einem Zeitpunkt, als die Exekutive die Veranstaltungsräumlichkeiten bereits verlassen hatte, zu ersehen.

 

Zu den Fragen 11, 12 und 12.1:

Aufgrund der nachträglich aus dem Filmmaterial bekannt gewordenen Fakten wurde gegen die Veranstalter, zwei deutsche Staatsbürger, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verdachtes der Wiederbetätigung erstattet.

 

Zur Frage 13:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 6 und 7 verwiesen.

 

Zur Frage 14:

Seitens der Sicherheitsbehörden wurden und werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Veranstaltungen und Versammlungen der rechtsextremen Szene, welche nicht der österreichischen Rechtsordnung entsprechen zu verhindern, zu untersagen und aufzulösen.

 

Zur Frage 15:

Die zuständige Dienstbehörde hat die Amtshandlung überprüft. Die angesprochenen Geschehnisse werden im Zuge von Fort- und Weiterbildungen thematisiert und besprochen.

 

Zur Frage 16:

Das Vorgehen richtet sich nach den einschlägigen rechtlichen Normen und den geltenden Dienstvorschriften.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Diesbezüglich verweise ich auf den jährlich vom Bundesministerium für Inneres herausgegebenen Verfassungsschutzbericht, der jeweils die zur Veröffentlichung geeigneten relevanten Daten enthält.

 

Zur Frage 19:

Der angesprochene Sicherheitsgipfel bei der oberösterreichischen Landesregierung fand am 2. März 2007 statt.

Folgende Schwerpunkte wurden festgelegt:

ü      Umfassende Sensibilisierung des Lehrpersonals und der verantwortlichen Stellen auf Ebene des Landesschulrats.

ü      Sensibilisierung der Behördenverantwortlichen I. Instanz (Bezirkshauptmannschaft – Bundespolizeidirektion).

ü      Verstärkter Informationsaustausch und intensive Zusammenarbeit mit den deutschen/bayrischen Sicherheitsbehörden im Bereich Rechtsextremismus.

ü      Zusammenfassend wurde übereinstimmend festgelegt, dass es keinerlei Toleranz seitens der Exekutive gegenüber radikaler Erscheinungsformen gab und gibt.