305/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 309/J-NR/2007, betreffend Universitätsbudget, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 31. Januar 2007 an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur richteten, wird im Hinblick auf die mit 1. März 2007 in Kraft getretene Novelle zum Bundesministeriengesetz wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Das Universitätsbudget 2007 bis 2009 wurde mit Vertrag vom 8. November 2005 gemeinsam mit den Rektoren festgelegt. Das gemäß § 45 BHG erforderliche Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Finanzen ist bereits hergestellt. Der erhöhte Gesamtbetrag (2007: +150 Mio. €, 2008: +175 Mio. € und 2009: +200 Mio. €) ist die Grundlage der Leistungsverein- barungen mit den Universitäten, und die Universitäten erhalten auf dieser Basis auch bereits seit Januar dieses Jahres ihre monatlichen Zuweisungen.
Das Universitätsbudget 2007 bis 2009 ist damit um etwa 11% höher als das der Vorperiode. Zusätzlich werden künftig rund 500 Mio. Euro in die Generalsanierungsmaßnahmen investiert und die Bezugserhöhungen zur Verfügung gestellt. Damit sind die Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre gesichert und die Universitäten haben eine gesicherte Planungsbasis. Weiters ist zur Verbesserung der Studienbedingungen und Modernisierung der Infrastruktur noch heuer eine Fortsetzung der Programme „Vorziehprofessuren" und „Uni-Infrastruktur" geplant.
Zu Fragen 4 und 5:
Der Anteil des Kapitels 14 ist sowohl am Gesamthaushalt (von 4,71% im Jahr 2006 auf 5,03% im Jahr 2007 und 5,06% im Jahr 2008) als auch am BIP (2006: 1,20%, 2007: 1,31%) gestiegen. Diese Steigerung macht deutlich, dass sich Österreich mit der Schwerpunktsetzung für den Bereich Wissenschaft und Forschung auf dem richtigen Weg befindet.