742/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/71-PMVD/2007                                                                                              26. Juni 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Einem, Genossinnen und Genossen haben am 26. April 2007 unter der Nr. 723/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Beschaffung von Streumunition (Streubomben und Panzerhaubitzengranaten) durch das österreichische Bundesheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Im Bestand des Österreichischen Bundesheeres befinden sich 12.672 Stück Hohlladungs­sprengkörpergranaten 92.


Zu 2:

Die Beschaffung erfolgte in den Jahren 1998 und 1999.

Zu 3:

Rund 20,86 Mio. Euro.

Zu 4:

Für die Beschaffung der genannten Granaten wurden im Jahr 1998 rund 6,88 Mio. Euro aufgewendet, im Jahr 1999 rund 9,58 Mio. Euro und im Jahr 2000 rund 4,40 Mio. Euro. Gemessen an den Gesamtausgaben der VA-Post 4591 „Munition und Nahkampfmittel“ ergibt sich für das Jahr 1998 ein Anteil von 25,89 %, für 1999 einer von 33,97 % und für 2000 einer von 17,85 %.

Zu 5:

Der Zeitwert der Munition beträgt rund 10,44 Mio. Euro.

Zu 6 und 7:

In dem aus dem Jahr 1992 stammenden militärischen Pflichtenheft wird dargestellt, welche Aufgaben die Artillerie mit den im Österreichischen Bundesheer eingeführten Munitions­arten abdecken kann. Dabei wurde auch festgehalten, dass mit der damaligen Munitionsaus­stattung nur ungepanzerte Ziele bekämpft werden können und die Bekämpfung von ge­panzerten Zielen nur mit eingeschränkten Mitteln möglich ist. Das militärische Pflichtenheft wurde durch den damaligen Fachoffizier für Artillerie erstellt.

Zu 8:

Auf Grund der damaligen nachrichtendienstlichen Erkenntnisse geht die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 2001 davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer direkten militäri­schen Bedrohung mit konventionellen Streitkräften für das österreichische Territorium signifikant zurückgegangen ist, eine derartige Bedrohung aber – insbesondere unter Berück­sichtigung eines sieben- bis zehnjährigen Vorlaufs – nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann.

Zu 9:

Nein, zumal das militärische Pflichtenheft aus dem Jahr 1992 stammt, und die Beschaffung der Munition im Jahr 1996 eingeleitet wurde.

Zu 10 und 11:

Nach den mir vorliegenden Informationen erfolgte die Vertragsunterzeichnung durch den Leiter der damaligen Einkaufsabteilung, der gemäß § 10 Abs. 2 BMG ermächtigt war, derartige Angelegenheiten selbständig zu behandeln, im Namen des Bundesministers zu erledigen und Geschäftsstücke zu unterfertigen (Approbationsbefugnis).

Zu 12:

Die Hohlladungssprengkörpergranate 92 unterliegt einem Verschussverbot und ist nur für den Einsatz vorgesehen gewesen. Das Entschärfen von Bombletgranaten wird beim Österreichischen Bundesheer derzeit nicht ausgebildet.

Zu 13:

Die Kosten einer fachkundigen Entsorgung betragen rund 1 Mio. Euro.

Zu 14:

Bei einer betriebswirtschaftlichen Berechnung kostet die Lagerung rund 4.000 Euro pro Monat.