1115/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.08.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 6. Juli 2007 unter der Nr. 1210/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zusammenlegung der Wachkörper“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Zusammenlegung der Wachkörper ist grundsätzlich abgeschlossen.  Es sind noch Nachjustierungsarbeiten im Bereich einzelner Organisationseinheiten in Wien durchzuführen; ein diesbezügliches Projekt wurde in Auftrag gegeben. Auf die begleitende Evaluierung der Wachkörperzusammenlegung wird hingewiesen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die tiefgreifenden Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation, erforderten von den Mitarbeitern des Ressorts entsprechende Anpassungsprozesse  und die Erarbeitung neuer Routinen. Dies führte insbesondere in der Harmonisierung historisch unterschiedlich gewachsener Arbeitsabläufe zu partiellen Umstellungsproblemen, die aber in jedem Änderungsprozess dieser Dimension auftreten. Diese Phase der Anpassung an die neuen Gegebenheiten, konnte einerseits durch bedarfsangepasste Nachjustierungen und andererseits durch ein gezieltes Informationsmanagement und umfangreiche Schulungen bereits im Wesentlichen abgeschlossen werden.

 

Zu Frage 6:

Für das Image der Polizei ist primär die erfolgreiche Arbeit jeder Polizistin/ jedes Polizisten von Bedeutung. Dass die Polizei in Österreich ein sehr hohes Maß an Vertrauen und Ansehen in der Bevölkerung genießt, zeigen die Umfragen. Fehlverhalten von einzelnen Funktionsträgern sind natürlich nicht zuträglich, werden aber die Leistungen von tausenden Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten in der Gesamtheit nicht nachhaltig schmälern.

 

Zu Frage 7:

Die erforderliche Dienst- und Fachaufsicht, ist durch die bestehende Organisationsstruktur in Verbindung mit den dienstrechtlichen Regulativen sichergestellt.

 

Zu den Fragen 8, 9 und 10:

Die Führungskräfte werden sowohl in der Grundausbildung als auch im Wege der berufsbegleitenden Fortbildung geschult. Schulungs- und Trainingsmaßnahmen zur Förderung der Kommunikationsfähigkeit und sozialen Kompetenz werden gerade im Bereich des mittleren und oberen Managements durchgeführt.

 

Zu Frage 11:

Bei der Auswahl von Führungskräften, wird der sozialen Kompetenz des Bewerbers besondere Bedeutung beigemessen. Die Bewertung dieser Fähigkeit wird zumeist im Rahmen von Assessmentcentern oder  Hearingkommissionen vorgenommen.