1118/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.08.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Fazekas und GenossInnen haben am 6. Juli 2007 unter der Nr. 1309/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neue Entwicklungen rund um das Projekt Digitalfunk BOS Austria´“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Es wurde an die Fa. Siemens keinerlei Abschlagszahlung geleistet. Mit dem Netzbetreiber Mastertalk wurde ein Vergleich geschlossen.

 

Zu Frage 4:

Grundsätzlich wurden alle „taktisch/organisatorischen Anforderungen“ in die neue Ausschreibung übernommen. Geändert wurde das Gebührenmodell insbesondere im Interesse der Blaulichtorganisationen, die den Ländern zuzurechnen sind, da nunmehr eine Gesamtgebühr bezahlt wird und nicht mehr für jedes Endgerät im Netz eine monatliche Gebühr zu leisten ist.

 

Zu Frage 5:

Alle Erkenntnisse aus dem Erstprojekt wurden entsprechend berücksichtigt.


Zu Frage 6:

Ja, im Ausmaß von ca. 50 %. Aus Sicht des BM.I ergibt sich die Kostenreduzierung, da im zweiten Verfahren das österreichische Projekt als wesentliche Referenz für die Vergabeentscheidung in Deutschland bewertet wurde.

 

Zu Frage 7:

Nebenkosten entstehen durch die Beschaffung der Funkgeräte und des Zubehörs, durch die Adaptierungen des bestehenden BM.I-Sprach/Datennetzes, durch die Anmietung zusätzlicher Leitungswege für das BM.I-Netz, durch die Adaptierung von Technikräumen, durch die Anbindung der Leitstellen, durch Beratungsleistungen und sonstige Projektmanagementaufwände im Zusammenhang mit der Projektumsetzung, sowie durch die laufenden Serviceaufwände in den genannten Investitionsbereichen.

 

Zu Frage 8:

Da diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG betrifft, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Antwort Abstand nehme.

 

Zu Frage 9:

Das Funknetz ist in den Bundesländern Tirol und Wien seit 1. Jänner 2006 zur vollen Zufriedenheit der Endnutzer im Betrieb. Bisher sind daher keine vergleichbaren technischen Mängel aufgetreten.

 

Zu Frage 10:

Ja

 

Zu Frage 11:

Hauptziel des Projektes war und ist die Einbindung aller Bundesländer und deren Blaulichtorganisationen. Daher wurde und wird bei der laufenden Erstellung der einzelnen Zeitpläne für den Ausbau auf die Detailanforderungen der jeweiligen Bundesländer nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Diese Vorgangsweise wurde in der Ausschreibung berücksichtigt und hat sich in der Praxis bereits bestens bewährt, da mit fünf Bundesländern mittlerweile Vereinbarungen geschlossen wurden und mit den verbleibenden Ländern intensive und sehr positive Gespräche über einen Einstieg bestehen.

 


Zu Frage 12:

Ja, die beiden Projekten zugrunde liegende Technologie entspricht dem internationalen Standard TETRA, welcher vom europäischen Normierungsinstitut ETSI speziell für die Anforderungen der „Blaulichtorganisationen“ geschaffen wurde.

 

Zu Frage 13:

Ja.

 

Zu Frage 14:

Diese sind nicht vergleichbar.

 

Zu Frage 15:

Wie bereits angesprochen, sind die Technologien nicht vergleichbar.