1166/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.08.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0092 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

            Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2007, Nr. 1244/J, betreffend

            Programm Ländliche Entwicklung auf dem Prüfstand der EU-Kommission

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2007, Nr. 1244/J, betreffend Programm Ländliche Entwicklung auf dem Prüfstand der EU-Kommission, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 


Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Zu den Fragen betreffend die Information, Einbindung der Partner und Beratung mit den verschiedenen Organisationen und Institutionen über die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission darf ich zunächst auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 742/J-NR/2007 (698/AB vom 19.06.2007) verweisen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte der Anmerkungen des umfangreichen Anhangs der ersten Konsultationsrunde, welche hauptsächlich das Agrarumweltprogramm betrafen, wurden in den einschlägigen Medien kommuniziert und im Landwirtschaftsausschuss vom 30. Mai 2007 präsentiert. Darüber hinaus ist eine Zusammenfassung der Anmerkungen der Europäischen Kommission zum österreichischen Programmentwurf für die Ländliche Entwicklung den Agrarsprechern aller im Parlament vertretenen Fraktionen schriftlich zugegangen.

 

In einem ersten Schritt haben die Fachexperten des BMLFUW zu den umfangreichen Anmerkungen schriftlich Stellung genommen und diese via elektronisches Kommunikationssystem „SFC“ am 2. Juli 2007 übermittelt. Parallel dazu erfolgten auf Verwaltungsebene direkte Verhandlungen mit der Kommission, welche am 11. Juli 2007 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Die Ergebnisse der Konsultation sind in den Programmtext eingeflossen, welcher auf der Homepage des Lebensministeriums www.le07-13.lebensministerium.at seit 13. Juli 2007 abgerufen werden kann. Ebenso sind die wesentlichen Inhalte des Verhandlungsergebnisses mit der Europäischen Kommission auf der Homepage zusammenfassend dargestellt und in den einschlägigen Medien kommuniziert worden.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Die finanzielle Ausstattung der Schwerpunkte wurde von der Europäischen Kommission sehr kritisch betrachtet. Eine Ausnutzung der maximalen Obergrenze für den Schwerpunkt 2 in der Höhe von 80 % war für die Kommission inakzeptabel. Letztendlich konnte im Rahmen der ersten Konsultationsrunde der Finanzrahmen für den Schwerpunkt 2 um drei Zehntelpunkte erhöht werden.

 

Da die Grenze von 80 % eine Obergrenze darstellt und eine Überschreitung finanzielle Konsequenzen für die Ausschöpfung der EU-Mittel nach sich ziehen würde, ist es sinnvoll einen Puffer vorzusehen, zumal das Teilnahmeverhalten der Landwirte nicht exakt abschätzbar ist.

 

Zur Frage der Gentechnikfreiheit darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage  Nr. 3906/J-NR/2006 (3837/AB vom 30.03.2006) verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 7, 9 und 10:

 

Diese Fragen zählten zu den Eckpunkten der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission. Wie bereits eingangs erwähnt, konnte die erste Konsultationsrunde mit der Kommission erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Bei der umweltgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünland war die Düngerausbringungsmenge zentraler Diskussionspunkt. Im adaptierten Programm wird eine Beschränkung von 150 kg Stickstoff pro Hektar vorgenommen. Zusätzlich gibt es eine Bestandsgrenze von 2 Großvieheinheiten pro Hektar. Die Düngeanfallgrenze von 210 kg Stickstoff pro Hektar ist somit unwirksam und wurde daher gestrichen.

 

Bei der Weidehaltung gibt es folgende Adaptionen: Die Weidehaltung sieht anstatt der ursprünglich geplanten 120 Tage Weide jetzt an mindestens 160 Tagen im Jahr Bewegungsmöglichkeit im Freien vor, davon zumindest 120 Tage auf Weide. Bei Heimbetrieben über 900 m Seehöhe gilt 130 Tage Bewegungsmöglichkeit im Freien, davon 110 Tage auf Weide.

 

Zu Frage 8:

 

Mit der Verordnung für die Entwicklung des ländlichen Raums (EG) Nr. 1698/2005 haben sich die Rahmenbedingungen für die Berechnung der Prämien geändert. Folglich mussten alle Maßnahmen neu berechnet werden. Dadurch hat sich bei fast allen Maßnahmen eine Reduktion der Kompensationszahlungen ergeben.

 

Zu Frage 11:

 

Für die „Integrierte Produktion Zuckerrübe“ gelten die gleichen Grundsätze und Auflagen wie für die anderen Maßnahmen in der Integrierten Produktion, dabei wären insbesondere folgende Punkte zu nennen:

-       Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes durch Einschränkungen in der Positiv-Liste und Anwenden des Schadschwellenprinzips.

-       Fruchtfolgeauflagen (zumindest 3 Jahre keine Rüben).

-       Bewusstseinsbildung durch Schulungskurse und Berücksichtigung der Boden­untersuchungsergebnisse.

 

 

Zu Frage 12:

 

Die Förderung der „bodennahen Gülleausbringung“ ist eine Luftreinhaltemaßnahme, welche die Ausgasung von klimarelevanten Gasen reduziert; alle unabhängigen Experten stufen die bodennahe Gülleausbringung als wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz ein. Die Leistungsabgeltung für die positive Wirkung von Festmist war wegen der höheren Ansprüche an das Budget nicht möglich.

 

Zu Frage 13:

 

Die Dotierung der Bildungs- und Informationsmaßnahmen muss auch in Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen, welche zusätzlich zum Programm für die Ländliche Entwicklung ermöglicht werden, betrachtet werden. So werden Qualifizierungsmaßnahmen etwa im selben Ausmaß auch aus nationalen Mittel gefördert.

 

Im Zuge der Programmverhandlungen mit der Kommission wurde mit den „Lernenden Regionen“ eine weitere bildungsrelevante Maßnahme im Schwerpunkt 3 aufgenommen, wodurch die Mittel für die Bildung und Information im Programm für die Ländliche Entwicklung zusätzlich aufgestockt werden konnten.

 

Zu Frage 14:

 

Im Sinne der Evaluierungsvorgabe wurde die Modulation eingehend diskutiert und im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung überarbeitet. Durch den neuen betriebsbezogenen Ansatz kann sich am Einzelbetrieb sowohl eine stärkere als auch eine schwächere Modulation ergeben. Die derzeitige Variante ist als konsensfähig aus der Diskussion mit den Partnern hervorgegangen.