1263/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen
haben am 6. Juli 2007 unter der Nummer Zl. 1258/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Energieeffizientes Ministerium" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Am früheren Hauptstandort Ballhausplatz 2 / Bundeskanzleramt erfolgte für die vom
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten genutzten
Räume keine separate Aufzeichnung des Energieverbrauches.

Im Februar 2005 bezog das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten neue Amtsgebäude am Minoritenplatz (Minoritenplatz8/Herrengasse
11 und Herrengasse 13). Die folgenden Angaben beziehen sich auf den bisherigen
Nutzungszeitraum der neuen Amtsgebäude.

Stromverbrauch [in KWh]:

 

 

Minoritenplatz 8

Herrengasse 13

Gesamt

2005*)

789.181,0

973.013,0

1.762.194,0

2006

875.340,0

955.500,0

1.830.840,0

*) Beginn der Besiedlung: 7. Februar 2005, Vollbetrieb ab April 2005


Fernwärme [in MWh]:

 

 

Minoritenplatz 8

Herrengasse 13

Gesamt

2005

1.432,9

1.562,6

2.995,5

2006

1.283,0

1.395,0

2.678,0

Die Beheizung der Amtsgebäude erfolgt ausschließlich über Fernwärme.

Der Verbrauch elektrischer Energie für Kühlung wird nicht gesondert ausgewiesen.

Zu den Fragen 3 bis 6:

Die Amtsgebäude des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten sind angemietet. Vor dem Bezug 2005 wurden die Gebäude von der
Vermieterin, der Via Dominorum Grundstücksverwertungsges.m.b.H., generalsaniert.
Für die Gebäudesubstanz ist der Eigentümer zuständig.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat aus
eigener Initiative verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise die
Adaptierung der Ganglichtschaltung auf Zeitschaltbetrieb, die Optimierung der
Einstellung der Heizanlage oder die Montage von zusätzlichen Außen- und
Innenbeschattungen zur Verringerung der erforderlichen Kühlleistung in
sonnenexponierten Gebäudeteilen. Weitere Möglichkeiten zur Energieeinsparung
werden unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Investitionen sowie der sich
daraus ergebenden finanziellen Einsparungen laufend geprüft.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Im Hinblick auf die neue Gebäudetechnik und die bereits gesetzten Maßnahmen wird
das weitere Energieeinsparpotential in den beiden Amtsgebäuden zum jetzigen Zeitpunkt
- soweit abschätzbar - als gering eingestuft.