1269/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0032-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am   31. August 2007             

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1312/J-NR/2007 betreffend ÖBB-Rauchverbot, die die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Ist Ihnen bekannt, dass in der von der ÖBB in Auftrag gegebenen Umfrage die Fragestellung nach dem Wunsch eines Rauchverbots in Nahverkehrs- und Fernverkehrsbereich getrennt wurde?

 

Ist Ihnen bekannt, dass diese beiden, somit auf unterschiedlichen Ebenen erzielten, Ergebnisse – 51,4 Prozent der befragten Personen  für ein rauchfreies Bahnfahren in allen Zügen des Nahverkehrs, 41,8 Prozent der befragten Personen für ein rauchfreies Bahnfahren in allen Zügen des Fernverkehrs – einfach addiert wurden, damit man das repräsentative Ergebnis von über 93 Prozent der Befragten mit einem Wunsch nach einem „generellen Rauchverbot“ erhält?

 

a)      Wenn Ihnen diese offensichtliche Verfälschung der Statistik bisher noch nicht bekannt war, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

 

b)      Wenn Ihnen diese offensichtliche Verfälschung der Statistik bereits bekannt ist, warum unternehmen Sie nichts dagegen?

 

Antwort:

Diese Studie wurde im Auftrag der ÖBB vergeben, die mir dazu Folgendes berichtet hat:

 

Das Thema „Rauchen im Zug“ war nur einer der Punkte der Oekonsult-Studie. Zur Diskussion stand dabei kein komplettes Rauchverbot (also z. B. auch die Abschaffung der Raucherzonen auf den Bahnhöfen), sondern die Frage, ob die Züge der ÖBB rauchfrei werden sollen. Die Formulierung lautete: „Rauchfreies Bahnfahren (Rauchverbot) auf allen Zügen der ÖBB finde ich gut“.

Unter den drei Antwortmöglichkeiten („im Nahverkehr“, „im Fernverkehr“, „finde ich NICHT gut“) konnten sich die Befragten für eine entscheiden. Aus dem Ergebnis folgt, dass nur 6,8 Prozent der Kunden (egal ob Raucher oder Nichtraucher) rauchfreies Bahnfahren nicht gut finden. 93,2 Prozent der Passagiere stimmen der Aussage „Rauchfreies Bahnfahren (Rauchverbot) auf allen Zügen der ÖBB finde ich gut“ zu. 

Zusammenfassend kann man also sagen, dass 93,2 Prozent der Kunden die Umstellung gut heißen, für 51,4 % ist ein rauchfreier Zug im Nahverkehr besonders interessant, für 41,8 Prozent ein rauchfreier Zug im Fernverkehr. Nur 2,3 Prozent der Reisenden lehnen die bereits seit Oktober 2006 geltende Rauchfreiheit der ÖBB-Speisewagen völlig ab.

 

Frage 3:

Ist Ihnen eine repräsentative Statistik bezüglich der tatsächlichen Auslastung – nicht nur der Buchung – der Raucherabteile bekannt, um die Behauptung der ÖBB-Sprecherin Katharina Gürtler untermauern zu können?

 

a)      Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich für Sie daraus?

 

Antwort:

Laut Auskunft der ÖBB werden Raucherabteile von den Kunden weit weniger gebucht bzw. genutzt als Nichtraucherabteile und sind daher meist nicht ausgelastet. Auswertungen von Reservierungen zeigen, dass mehr als 90 Prozent aller reservierten Plätze Nichtraucherplätze sind. Mit der Umstellung auf komplett rauchfreie Züge können die vorhandenen Sitzplätze optimaler genutzt werden. Versuche in Deutschland, Raucherwagen an rauchfreie SBB-Züge anzuhängen, haben sich als nicht wirtschaftlich herausgestellt, da die Wagen kaum genutzt wurden.

 

Frage 4:

Ist Ihnen bekannt, dass durch das Rauchverbot in den Fernzügen der Deutschen Bahn der Umsatz in den BordBistros nach Angaben des Unternehmens um rund 15 Prozent zurückgegangen ist?

 

a)      Wenn ja, erwarten Sie diesen Trend auch für die Speisewaggons der ÖBB?

b)      Wenn nein, welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Erfahrungen der Deutschen Bahn?

 

 

 

Antwort:

Die Einführung eines Rauchverbotes in der Bahn und dessen Auswirkungen liegen ausschließlich in der Entscheidungs- bzw. wirtschaftlichen Verantwortungssphäre der Organe der ÖBB bzw. in der wirtschaftlichen Verantwortung der Unternehmens, die diese Dienstleistungen für die ÖBB übernehmen. Letztere werden sicher die Auswirkungen bei der Deutschen Bahn analysieren und Kosten-Nutzenvergleiche anstellen.

 

Frage 5:

Erwarten Sie einen Umstieg von Rauchern auf Fernstrecken zurück aufs Auto?

 

a)      Wenn ja, warum wird diese in Kauf genommen?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

 

Antwort:

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Gründen, die Menschen veranlassen, die Bahn als Verkehrsmittel für Fernstrecken zu wählen. Dazu zählen zweifelsohne auch Fragen der Servicequalität wie beispielsweise Komfort, Freundlichkeit, Pünktlichkeit, als auch die Möglichkeit im Zug arbeiten bzw. ruhen zu können oder die Qualität des Wagenmaterials und der Zugverbindungen.

Wenn auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich rauchende Menschen wenig erfreut über diese Maßnahme der ÖBB zeigen, so ist zwischenzeitlich hinlänglich bekannt, dass selbst in unserem südlichen Nachbarstaat Italien, einem Land mit sogenannter Rauchertradition, eine rauchfreie Gastronomie – wie in zahlreichen weiteren europäischen Staaten - akzeptiert wird. Dies gilt sinngemäß auch für rauchfreie Fernreisezüge wie beispielsweise in Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland, Irland, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Finnland und der Schweiz. Dabei sind vor allem die gesundheitlichen Auswirkungen von Aktiv– und Passivrauchen, und damit der Gesundheitsschutz von Menschen zu beachten.

 

Frage 6:

Könnte das totale Rauchverbot in den Reinigungskosten der Abteile begründet sein?

 

a)      Wenn ja, um wie viel höher sind die Reinigungskosten bei Raucher-Abteilen im Vergleich zu Nichtraucher-Abteilen?

 

Antwort:

Die ÖBB teilte mir mit, dass bei den Kostensätzen für die Reinigung von Reisezugwagen nicht nach Raucher- und Nichtraucherabteilen unterschieden wird. Eine Kostenersparnis ergibt sich durch geringere Instandhaltungskosten, da Beschädigungen von Sitzbezügen durch Brandlöcher und Reparatur von Aschenbechern bzw. deren Ersatz nach Diebstahl wegfallen. Weiters sind die in Zügen verarbeiteten Stoffe (Sitzbezüge, Vorhänge, …) durch Rauch mehr beansprucht als in Nichtraucherbereichen. Auch daraus ergeben sich höhere Wartungskosten durch öfteren Austausch dieser Materialien. Eine gesonderte Erhebung dieser Daten erfolgte bislang nicht.

 

 

 

 

 

Frage 7:

Ist Ihnen bekannt, ob und wie man in den Zügen gegen rauchende Passagiere trotz Rauchverbot vorgehen will?

 

Antwort:

Bis zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2007 wird laut Auskunft der ÖBB nur ermahnt. In Folge wird bei Nichteinhaltung der Rauchfreiheit ein Betrag von € 40,-- eingehoben.

 

Frage 8:

Glauben Sie, dass es die Aufgabe eines Personentransportunternehmens ist, dass sich im Eigentum der Republik Österreich befindet, gesundheitsbehördliche Aufgaben zu unternehmen?

 

 

Antwort:

Die Aufgaben der Österreichischen Bundesbahnen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und den daraus abgeleiteten Vorschriften und Regelwerken. Auch wenn dabei

gesundheitliche Aspekte nicht im Vordergrund stehen, sind diese im Sinne der Aufrechterhaltung und Vermehrung der volkswirtschaftlichen Wohlfahrt durchwegs auch zu bedenken. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann