1281/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am     September 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0081-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1286/J vom 6. Juli 2007 der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

Seit 11. Jänner 2007 wurden keine externen Berater zur Entwicklung von Modellen hinsicht­lich einer Strukturreform des Bundesministeriums für Finanzen beigezogen.

 

Zu 10.:

Mit folgenden Unternehmen wurden zwischen 11. Jänner 2007 und 1. August 2007 nach­stehende Beraterverträge zu außerhalb einer Strukturreform gelegenen Themen abge­schlossen. Die jeweils für den angefragten Zeitraum angeführten Kosten verstehen sich dabei jeweils inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.

 

Aus einem mit der Deloitte Wentner Havranek Institut für Unternehmensberatung GmbH abgeschlossenen Vertrag sind Kosten in der Höhe von € 8.550,-- erwachsen. Weiters wurde mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH in Fortsetzung der bewährten Praxis meiner Amts­vorgänger ein neuerlicher Vertrag über die Beratung und Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit Ausgliederungsprojekten des Bundes einschließlich Privatisierungs­projekten (Organisations-, Leistungs- und Vermögensprivatisierung), der Durchführung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes gemäß § 15b BHG, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fiskalpolitischen Fragestellungen aller Art im Zusammenhang mit Bundes­beteiligungen oder sonstigen Finanzierungen sowie sonstigen Organisations- und Restruk­turierungsprojekten des Bundes sowie bei Maßnahmen der Strukturpolitik abgeschlossen. Daraus resultierten Kosten in der Höhe von € 291.720,--.

 

Zu 11.:

Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings "nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).

 

Die Bestellung von externen Beratern durch die Gesellschaften liegt jedoch in der Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dieser Gesellschaften. Die Frage betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

 

Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auf die ausführliche Beantwortung der Anfragen Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006, Nr. 2799/J vom 30. März 2005, Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003, Nr. 359/J vom 30. April 2003, Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 2523/J vom 6. Juni 2001 durch meinen Amtsvorgänger.

 

Zu 12.:

Die Verrechnung der Ausgaben für externe Berater erfolgt vorwiegend bei den verschie­denen Untergliederungen der VA-Posten 7270 (Sonstige Leistungsentgelte von Einzel­personen) beziehungsweise 7280 (Sonstige Leistungsentgelte von juristischen Personen). Unter diesen VA-Posten erfolgt eine sachgegliederte Verrechnung unterschiedlichster Werk­leistungen, die in der Verwaltung einer Dienststelle anfallen können. Daher wäre die Angabe der Gesamtkosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beratungs­unternehmen nur möglich, wenn die unzähligen Einzelbuchungen jeweils nach dem Anforderungsprofil der Anfragestellung neu zugeordnet würden. Die vorliegende Frage kann daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nur soweit beantwortet werden, als aus gesonderten Aufzeichnungen die nach der konkreten Fragestellung in der vorliegenden Anfrage angeforderten Informationen hervorgehen. Anhand dieser Aufzeichnungen hat die zuständige Fachabteilung meines Hauses erhoben, dass im Jahr 2006 neben den aus den bereits von meinem Amtsvorgänger in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 genannten Vertragsverhältnissen erwachsenen Kosten Zahlungen in der Höhe von € 472.914,37 geleistet wurden. 2007 waren es bis zum 1. August einschließlich der zu Frage 12. genannten Kosten bislang € 498.725,70.

 

Diese Beträge sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass das mit dem jeweiligen Vertrag zugekaufte Know-How zu den erfassten Themengebieten oftmals von ressortübergreifender Bedeutung ist. Dieses kommt dabei auch anderen Ressorts oder auch der gesamten Bundesregierung zu Gute, obgleich die anfallenden Kosten zur Gänze von meinem Ressort getragen werden.

 

Für das Jahr 2008 kann ich keine gewünschten Informationen erteilen, da, wie bereits ausgeführt, die Ausgaben für externe Berater nicht gesondert veranschlagt werden.

 

Zu 13.:

Seit 11. Jänner 2007 wurden folgende organisatorische Änderungen in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Finanzen getroffen:

 

Diese Änderungen haben keine Planstelleneinsparung mit sich gebracht, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des aufgelösten Projektteams nur im Rahmen des Projekts zur Mitarbeit herangezogen wurden.


Zu 14.:

Einleitend darf ich festhalten, dass das Bundesministerium für Finanzen mit der Schaltung von Inseraten keine Werbezwecke verfolgt, sondern Informationen über Ressortthemen an die Bevölkerung zielgruppenorientiert übermittelt.

 

Zur zielgruppenspezifischen Information der Bevölkerung wurden zwischen 11. Jänner 2007 und 1. August 2007 die in der nachstehenden Beantwortung der Fragen 15. bis 29. darge­stellten Schaltungen in Printmedien und Hörfunk veranlasst. In Summe wurden dabei € 600.687,59 aufgewendet, wobei sich dieser Betrag inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer versteht.

 

Zu 15. bis 17.:

Für die Schaltung von 19 Informationsbeiträgen im Rahmen der Informationskampagne „Holen Sie sich Ihr Geld zurück“ in der Zeit von 12. bis 16. April 2007 mit einer Dauer von jeweils 25 Sekunden wurden beim Österreichischen Rundfunk Sendezeiten in Ö3 für einen Gesamtbetrag von brutto € 11.722,92 gekauft. Ziel dieser Kampagne war es, die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler zu motivieren, ihre Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen sowie die Servicetage vom 16. April bis zum 20. April 2007 in ihrem Finanzamt zu nutzen, um wichtige, unterstützende Informationen einzuholen. Weiters wurden den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline ein weiteres Mal näher gebracht.

 

Zu 18. bis 20.:

Im Rahmen der Informationskampagne „Holen Sie sich ihr Geld zurück“ wurden neben den zu den Fragen 15. bis 17. genannten Hörfunkspots auch Sendezeiten über RMS Austria (Radio Marketing Service Austria) bei den österreichischen Privatradiosendern eingekauft. Für die 20 Einschaltungen vom 12. bis zum 16. April 2007 mit einer Sendezeit von jeweils 25 Sekunden wurden dabei inklusive Umsatzsteuer € 12.790,79 entrichtet.

 

Zu 21. bis 26.:

Die Kampagne „Holen Sie sich Ihr Geld zurück“ wird vom Bundesministerium für Finanzen bereits seit 2005 einmal jährlich durchgeführt. Ich sehe es als einen wichtigen Teil der Informationsarbeit meines Hauses an, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darauf aufmerksam zu machen, sich die zuviel bezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Daher habe ich diese von den Steuer­zahlerinnen und Steuerzahlern bereits in den vergangenen Jahren sehr gut angenommene Aktion auch heuer wieder durchgeführt. Gleichzeitig wurde ein weiterer Informations­schwerpunkt auf der Information über die Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung unter Einsatz von FinanzOnline gelegt.

 

Da dieses Thema trotz der steigenden Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in FinanzOnline immer noch einen erhöhten Erklärungsbedarf hat, wurde auch in der heurigen Kampagne in Print-Anzeigen investiert. Durch drei separate Schaltwellen in den wichtigsten österreichweiten und in Folge auch regionalen Tageszeitungen und Wochenblättern wurde es möglich, alle Aspekte der Kampagne einer breiten Zielgruppe mit den wichtigsten zusätz­lichen Erklärungen zu kommunizieren.

 

Für die nachstehenden Einschaltungen sind dabei in Summe Gesamtkosten von € 554.639,06 angefallen, wobei sich auch dieser Betrag inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer versteht:

 

Printmedium

Datum

PRESSE

31. März 2007

Salzburger Nachrichten

31. März 2007

STANDARD

31. März 2007

Tiroler Tageszeitung

31. März 2007

Vorarlberger Nachrichten

31. März 2007

KURIER

31. März 2007

KLEINE ZEITUNG

01. April 2007

KRONE

01. April 2007

OÖ RUNDSCHAU

01. April 2007

ÖSTERREICH

01. April 2007

HEUTE/WIEN+NÖ+STMK+OÖ

02. April 2007

NÖN/LOKALAUSGABEN

02. April 2007

NÖN

09. April 2007

BEZIRKSBLÄTTER

11. April 2007

BEZIRKSJOURNAL/WIEN

11. April 2007

TIPS

11. April 2007

WOCHE/SÜDÖSTERREICH

11. April 2007

OÖ RUNDSCHAU

15. April 2007

WANN & WO

15. April 2007

HEUTE/WIEN+NÖ+STMK+OÖ

16. April 2007

KLEINE ZEITUNG

16. April 2007

KRONE

16. April 2007

KURIER

16. April 2007

KURIER

21. April 2007

PRESSE

21. April 2007

Salzburger Nachrichten

21. April 2007

STANDARD

21. April 2007

Tiroler Tageszeitung

21. April 2007

Vorarlberger Nachrichten

21. April 2007

KLEINE ZEITUNG

22. April 2007

KRONE

22. April 2007

OÖ RUNDSCHAU

22. April 2007

 

Weiters wurden die Leserinnen und Leser des „Neuen Volksblattes“ im Rahmen eines Advertorials in der Ausgabe dieser Zeitung vom 27. Juni 2007 über das Budgetprogramm der Bundesregierung und seine Auswirkungen auf die Zukunftssektoren sowie den Arbeitsmarkt informiert. Dafür sind Kosten in der Höhe von € 6.300,-- inklusive Umsatzsteuer angefallen.

 

Zu 27. bis 29.:

Um die Initiative „Verwaltungskosten senken“, die von meinem Haus koordiniert wird, und die daraus zu erwartenden positiven gesamtökonomischen Effekte in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen, wurde mit den „Wirtschaftsnachrichten“ eine Kooperation eingegangen. Ich sehe es als eine Verpflichtung meines Hauses, die Bevölkerung – in diesem Fall schwer­punktmäßig Unternehmerinnen und Unternehmer – auch zu diesem Thema über Status und Fortschritte zu informieren. Neben einem doppelseitigen redaktionellen Bericht in der März/April Ausgabe dieses Jahres wurden auch für die darauf folgenden Ausgaben aller drei regionalen Mutationen (Süd, Donauraum und West) jeweils halbseitige redaktionelle Beiträge geschalten. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei, inklusive Umsatzsteuer, auf € 11.214,--.

 

Mit Einschaltungen zu Gesamtkosten von € 4.020,82 in den beiden Zeitschriften „David“ und „Illustrierte Neue Welt“ wurden darüber hinaus die von den Herausgebern dieser Zeitungen verfolgten Anliegen der völkerverbindenden Toleranz und interkonfessionellen Verständigung unterstützt.

 

Zu 30. bis 32.:

Zwischen 11. Jänner 2007 und 1. August 2007 wurden keine Beilagen in Auftrag gegeben.

 

Zu 33.:

Die Themen, welche zum Gegenstand der genannten medialen Information gemacht wurden, betreffen wichtige Initiativen aus dem Verantwortungsbereich meines Ressorts, über die die Bevölkerung informiert werden muss.

 

Die Auswahl der Medien erfolgte über mediaplantechnische Aspekte. Es wurden jene Medien eingesetzt, die am besten zur Zielerreichung beitragen. So wurden im Rahmen der „Geld zurück-Kampagne“ zusätzlich zur Schaltung von Inseraten in Printmedien Hörfunkspots eingesetzt, um Information rasch zu verbreiten und im Besonderen auf eine Einzelaktion, nämlich die Servicetage, hinzuweisen.

 

Print-Anzeigen wurden eingesetzt, um dem erhöhten Informationsbedarf gerecht zu werden. Durch Schaltungen in Tageszeitungen wurde dabei zusätzlich die Aktualität des Themas vermittelt. Die Form des Advertorials wurde für die Initiative „Verwaltungskosten senken“ gewählt, um zu diesem längerfristigen Projekt laufend Informationen an die Zielgruppe weitergeben zu können.

 

Zu 34. und 35.:

Zu den Themen und Zielsetzungen der einzelnen Informationskampagnen verweise ich auf meine obigen Ausführungen. Dass die jeweilige Information die Bevölkerung erreicht hat und somit unser Ziel der Informationsweitergabe erreicht wurde, ist beispielsweise damit unter Beweis gestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Aktionstage bei den Finanzämtern im Rahmen der „Geld zurück-Kampagne“ zahlreich angenommen haben.

 

Zu 36.:

Der Umfang der weiteren Informationsarbeit ist noch nicht im Detail abzuschätzen. Sie wird sich ebenso wie die Auswahl der Medien nach den Erfordernissen des Informationsbedarfs der einzelnen Zielgruppen zu aktuellen Ressortthemen richten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.