1286/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0085-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1289/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 11 und 13:

Das Bundesministerium für Justiz ist trotz seiner umfangreichen Aufgaben – gemessen am Personal – die kleinste Zentralstelle und weist eine sehr schlanke und flache Hierarchie auf. Ich plane daher keine umfassende Reorganisation, habe aber eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mir Vorschläge zur Optimierung der Aufgabenaufteilung unter den bestehenden Organisationseinheiten erstattet hat. Beratungsaufträge wurden – auch außerhalb der Strukturreform – im anfragerelevanten Zeitraum nicht erteilt.

Zu 12:

Beratungskosten werden im Budget nicht als solche veranschlagt, sondern sind bei den Budgetposten 7280 oder 7270 zu veranschlagen.

Zu 14 bis 36:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, durch die auf der Website und im Intranet Justiz verfügbaren Informationen sowie im Wege von Fachveranstaltungen nach. Informationsbroschüren werden zu einem Gutteil in der Vervielfältigungsstelle der Zentralstelle, teils durch Justizanstalten und  zu einem geringen Teil durch Vergabe an Externe erstellt. Informations- und Werbekampagnen wurden und werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt. Es wurden auch keine Sendezeiten beim Österreichischen Rundfunk angekauft.

Für die Publikation einer Auslobung im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 14. Juli 2007 wurden an die Wiener Zeitung GmbH 2.327,52 Euro (inkl. 20% USt) bezahlt. An die Jüdische Kulturzeitschrift DAVID wurde im August 2007 ein Druckkostenbeitrag in Höhe von 1.000 Euro (inkl. 20% USt) geleistet.

 

. September 2007

 

(Dr. Maria Berger)