1288/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
GZ: BMWF-10.000/0145-C/FV/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 31. August 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1243/J-NR/2007 betreffend Studienbeihilfe, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist anzumerken, dass die Beantwortung auf Basis einer Auswertung der Studienbeihilfenbehörde von Ende Juni 2007 (Erledigungsstand 97 %) erfolgt. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass die gewünschten Auswertungen nach Einkommensarten gemäß § 2 Abs. 3 EStG nicht verfügbar sind. Eine derartige Auswertung würde auch kein aussagekräftiges Ergebnis liefern, da die Eltern der Studierenden in einer Vielzahl der Fälle über mehrere, verschiedene Einkommensarten verfügen. Die Beantwortung bezieht sich daher auf die Berufsgruppen der Eltern, wie sie regelmäßig statistisch erhoben werden.
Für die Bearbeitung der Anfrage wurde ein Zeitaufwand von rund fünf Stunden benötigt.
Zu Frage 1:
Im Juni 2007 erhielten 47.694 Personen eine Studienförderung ausbezahlt.
45.018 bezogen eine Studienbeihilfe, von diesen erhielten 37.616 auch einen Studienzuschuss. 2.676 Studierende erhielten nur einen (gekürzten) Studienzuschuss.
Nach Berufsgruppen verteilte sich die Beihilfe folgendermaßen:
Beruf Eltern
Summe 47.694
Angestellte 7.824
Arbeiter 7.171
Selbstständige 5.815
Landwirte 2.826
Öffentliche Bedienstete 4.075
Pensionisten 5.928
Sonstige (siehe Anmerkung) 14.055
Zu Frage 2:
Nach Berufsgruppen verteilte sich die durchschnittliche Beihilfe folgendermaßen:
Beruf Eltern Æ Beihilfenhöhe
ohne Zuschuss
Angestellte 2.230
Arbeiter 2.582
Selbstständige 3.049
Landwirte 3.832
Öffentliche Bedienstete 1.863
Pensionisten 3.009
Sonstige (siehe Anmerkung) 5.426
Summe 3.485
Zu Fragen 3 und 6:
Der Studienzuschuss wird pro Semester und nicht monatlich ausbezahlt. Eine durchschnittliche Höhe pro Einkommensgruppe ist nicht erhebbar.
Zu Fragen 4 und 5:
Folgende Personen, gegliedert nach Beruf des Vaters und der Mutter, erhielten eine Studienbeihilfe oder einen Studienzuschuss mit folgenden durchschnittlichen Beträgen:
Beruf Vater Anzahl Æ Beihilfenhöhe Æ Beihilfenhöhe Anzahl
Studienförderung ohne Zuschuss Studienzuschuss
Angestellte 6.954 2.794 2.184 6.102
Arbeiter 6.871 3.154 2.556 5.814
Selbstständige 5.644 3.667 3.042 4.968
Landwirte 2.724 4.417 3.842 2.184
Öffentliche Bedienstete 3.865 2.451 1.863 3.317
Pensionisten 5.111 3.541 2.927 4.437
Sonstige (siehe Anmerkung) 16.525 5.649 5.064 13.470
Summe 47.694 4.083 3.485 40.292
Beruf Mutter Anzahl Æ Beihilfenhöhe Æ Beihilfenhöhe Anzahl
Studienförderung ohne Zuschuss Studienzuschuss
Studienzuschuss
Angestellte 11.578 3.002 2.388 10.167
Arbeiter 4.405 3.098 2.500 3.736
Selbstständige 2.045 3.482 2.865 1.776
Landwirte 3.070 4.306 3.740 2.424
Öffentliche Bedienstete 2.420 2.442 1.840 2.134
Pensionisten 2.625 3.758 3.133 2.302
Sonstige (siehe Anmerkung) 21.551 5.115 4.526 17.753
Summe 47.694 4.083 3.485 40.292
Anmerkung: Unter „Sonstige“ fallen 9.850 Selbsterhalter sowie unter anderem Arbeitslosengeld-
bezieher/innen, Hausfrauen/männer.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.