1292/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/101-PMVD/2007 4. September 2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2007 unter der Nr. 1212/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Änderung der Dienstzeiten von Truppenbetreuungseinrichtungen, wie Soldatenheimen, Messen und Kasinos" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Nein. Im Übrigen verweise ich darauf, dass Öffnungs- und Betriebszeiten von Betreuungseinrichtungen nicht vom jeweiligen Kasernkommandanten allein, sondern im Einvernehmen mit den Kommandanten der Betriebsversorgungsstelle, der Truppenkörper bzw. Einheiten und den Kommissionen der Betreuungseinrichtungen festgelegt werden.
Zu 3:
Soldatenheime werden auch in Zukunft nach Dienstschluss geöffnet haben. Darüber hinaus wird bei entsprechendem Bedarf eine vierundzwanzig Stunden Ergänzungsversorgung über Automaten zur Verfügung gestellt.
Zu 4:
Nein.
Zu 5:
Entfällt.