1294/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 


S91143/103-PMVD/2007                                                                                   4. September 2007

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am 6. Juli 2007 unter der Nr. 1236/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsatz von Überwachungssoftware in öffentlichen Dienststellen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 5, 7, 8 und 10:

Die Einführung von Software erfolgt in meinem Ressort durch den Planungsstab in Zusammenarbeit mit dem Führungsgrundgebiet 6 (Führungsunterstützung) und der IKT-Direktion des Kommandos Führungsunterstützung. In die Beschaffung von Software, durch die personenbezogene Daten verarbeitet werden, und zur Beratung von Regelungen, die personenbezogene Informationen betreffen bzw. betreffen können (z.B. Kostenerfassung zur Telefon- bzw. Internetnutzung), wird die Personalvertretung von Anfang an eingebunden, wobei die Einholung ihrer Zustimmung – soweit gesetzlich vorgesehen – sichergestellt ist. In diesem Sinne wurde im angefragten Zeitraum Einvernehmen über die Richtlinie für die Nutzung des Intranet erzielt.

Alle Verarbeitungen, die personenbezogene Daten verwenden, werden dem Datenverarbeitungsregister gemeldet. Darüber hinaus werden anläßlich regelmäßiger, stichprobenartiger technisch-maschineller Überprüfungen der Systemfunktionalität (Audits) und bei Abweichungen die betroffenen Rechner auf Schadprogramme bzw. Manipulationen überprüft.

Zu 2, 3 und 11:

Software zur Mitarbeiterüberwachung wurde durch das Bundesministerium für Landesverteidigung nicht beschafft und ist nicht im Einsatz. „Überwachungssoftware“ wird ausschließlich zur technischen und betrieblichen Überwachung der Netzwerkinfrastruktur bzw. der Einsatzbereitschaft der IKT-Systemumgebung angewendet. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1229/J.

Zu 4:

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bzw. der Datenschutzvorschriften wird in allen Phasen der Softwareanwendung, insbesondere auch bei Beschaffung und Einführung von Software, durch Einbindung der Personalvertretung bzw. Befassung der Rechtsabteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung sichergestellt. Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt.

Zu 6:

Nein.

 

Zu 9:

Grundsätzlich darf auf solche Daten und deren Zusammenführung sowie Interpretation nur im Falle eines Disziplinarverfahrens auf Anordnung der zuständigen Behörde zugegriffen werden. Für den Betrieb solch sensibler Software und den Datenzugriff bestehen Regelungen, die im Einvernehmen mit der Personalvertretung erstellt wurden.

Zu 12 und 13:

Eine derartige Prüfung im Rahmen der dienstrechtlichen Bearbeitung ist nicht erforderlich, weil die verwendeten Daten ausschließlich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erfasst und verarbeitet werden. Ausmaß und Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten sind gemäß §§ 16 ff Datenschutzgesetz 2000 an das Datenverarbeitungsregister gemeldet. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1229/J.

Zu 14 und 15:

Ja, derartige Informations- und Berichtigungsmöglichkeiten bestehen. Die personalführende Stelle erstellt einen Gesamtausdruck der Daten des Bediensteten. Eine allfällige Korrektur der Daten erfolgt ebenfalls bei der personalführenden Stelle.

Zu 16 und 17:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung setzt die den Datenschutz betreffenden gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft um. Da die Entwicklung datenschutzrechtlicher Regelungen nicht in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung fällt, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer detaillierteren Beantwortung dieser Frage Abstand nehme.