1312/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2007 unter der Nr. 1228/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sicherheit im Sport (z.B. Fußballmeisterschaftsspiele) - insbesondere bei der EURO 2008 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø     Wie erfolgt konkret die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Inneres mit dem Bundeskanzleramt als Sportministerium in Sicherheitsfragen bei nationalen und internationalen Sportveranstaltungen bzw. Meisterschaften?

Die Zuständigkeit für Sicherheit liegt im Bereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Für die EURO 08 wurde eine Bundeskoordination eingerichtet, in der wichtige Bereiche dieser internationalen Sportveranstaltung koordiniert werden und neben dem BMI Vertreter anderer Bundesstellen vertreten sind.

Zu Frage 2:

Ø       Gibt es eine Zusammenarbeit des ÖFB bzw. der Bundesliga mit dem Bundes- kanzleramt als Sportministerium in Sicherheitsfragen im Rahmen der nationalen Fußballmeisterschaften oder internationalen Begegnungen?

Die Gewährleistung der Sicherheit von Sportveranstaltungen fällt nicht in den Zu- ständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes.

Zu Frage 3:

Ø       Gab bzw. gibt es Empfehlungen seitens des Bundeskanzleramtes als Sportminis- terium in Sicherheitsangelegenheiten für das Innenressort, vor, während oder nach Sportveranstaltungen (z.B. Fußballmeisterschaft, Eishockeymeisterschaft)?

Nein. Es gilt festzuhalten, dass das Bundeskanzleramt in diverse Vorbereitungsarbeiten bei Großveranstaltungen im Rahmen von Projektbesprechungen eingebunden ist.

Zu Frage 4:

Ø     Welche zusätzlichen Maßnahmen werden seitens des Bundeskanzleramtes als Sportministerium gegenüber den Sportverbänden vorgeschlagen, um in Zukunft Ausschreitungen vor, während und nach Freundschafts- oder Meisterschafts- spielen (z.B. Fußball oder Eishockey) zu verhindern bzw. diese so gering wie möglich zu halten?

Es werden diverse Maßnahmen zur Prävention gegen Gewalt und Rassismus geför- dert. Die Autonomie des Verbandssports steht einer diesbezüglichen proaktiven Be- ratungstätigkeit entgegen.

Zu den Fragen 5, 22 und 23:

Ø    Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen aus Sicht des Bundeskanzleramtes als Sportministerium von den an den nationalen Fußballmeisterschaften teilnehmen- den Vereinen und der Bundesliga zum Schutz von Fans, der Polizei, unbeteiligten Dritten und des teilnehmenden Vereines sofort ergriffen werden, um das beste- hende Gewaltpotential bei Fans einzudämmen?

Ø    Welche Sicherheitsmaßnahmen und -auflagen sind aus Sicht des Bundeskanzler- amtes als Sportministerium für eine erfolgreiche Durchführung der EURO 2008 in Österreich noch notwendig?

Ø     Sind aus Sicht des Bundeskanzleramtes als Sportministerium noch legislative Maßnahmen der einzelnen Landesgesetzgeber zur einwandfreien Abwicklung von Public Viewing Veranstaltungen bei der EURO 2008 notwendig (z.B. Veransta- ltungsgesetze, Landespolizeigesetze)? Wenn ja,  welche Maßnahmen werden seitens des BKA für die Länder empfohlen?

Die Verantwortlichkeit für Sicherheit liegt beim Bundesministerium für Inneres.

Zu Frage 6:

Ø       Halten Sie die Sicherheitsauflagen der jeweils zuständigen Polizei- bzw. Sicher- heitsbehörden für die einzelnen österreichischen Fußballstadien für ausreichend?

Für die Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsauflagen in den Stadien sind die von den Stadionbetreibern angestellten Stewards verantwortlich. So fällt etwa das Ein- greifen bei rassistischen Übergriffen in den Zuständigkeitsbereich der Stewards. Eine adäquate und ausreichende Schulung dieser Stewards ist allerdings nicht immer ge- währleistet.

Prinzipiell ist die Polizei in den Stadien vor Ort. Kommt es zu Zwischenfällen, so wird diese, wenn erforderlich, adäquat einschreiten. Es ist davon auszugehen, dass die Exekutive in erster Linie durch Dialog und deeskalierende Maßnahmen einwirkt.

Zu Frage 7:

Ø     Sollen aus Sicht des Bundeskanzleramtes alle Fußballbundesligavereine (T-Mo- bile- und RedZac-Liga) über so genannte Fan-Betreuer" verfügen, die sich aktiv bei den Fangruppen engagieren, um Gewalttätigkeiten und rassistische Aus- schreitungen etc. zu verhindern? Wenn ja, in welcher Form kann eine Unterstüt- zung erfolgen?

Fanbetreuung ist ein wesentliches Mittel zur nachhaltigen Gestaltung einer friedli- chen Fankultur. Diese erfährt in Österreich im Vergleich zum benachbarten Ausland noch viel zu wenig Unterstützung auch von Seiten der Vereine. Das Bundeskanzler- amt/Sektion Sport fördert schon seit über 10 Jahren erfolgreich diesbezügliche Akti- vitäten vor allem im Bereich von Anti-Rassismus, die vom Wiener Institut für Entwick- lungsfragen und Zusammenarbeit (VIDC) im Rahmen seines Projekts "Fair.Play. Viele Farben. Ein Spiel" und seines europäischen Netzwerkes "FARE - Football Against Racism in Europe" durchgeführt werden.

In Vorbereitung der EURO werden auch FanbetreuerInnen vom VIDC ausgebildet, die nach der EURO diversen Vereinen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass Fan- betreuung nicht ausschließlich im Zusammenhang mit Gewaltprävention und Akti- vitäten im Antirassismus gesehen wird, und auch Fans nicht ausschließlich in Zu- sammenhang mit Sicherheitsaspekten, Randalen und Ausschreitungen assoziiert werden. Die österreichische Fanszene bzw. die Fans einzelner Vereine setzen sich aus verschiedenen Fangruppen zusammen, die eigentlich heterogene, vielschichtige Jugend-(Sub-)Kulturen sind. Vor allem für Jugendliche und junge Erwachsene stellen solche Fankulturen /-klubs peer groups" dar, in welchen sie einprägsame und vor al- lem nachhaltige Sozialisationserfahrungen machen. Die Zugehörigkeit zu solchen Gruppen ist identitätsstiftend.


Zu Frage 8:

Ø         Halten Sie es für sinnvoll in Stadien gewaltbereite Fans mit Absperrungen vom übrigen Besucherbereich zu trennen? Wenn ja, ist aus Sicht des BKA damit - im Gegensatz zu England - das sportpolitische Konzept von offenen Stadien" ge- storben?

Eine Trennung zwischen gewaltbereiten Zuschauern und dem übrigen Besucherbe- reich ist oft nicht möglich und auch wenig sinnvoll. Dort, wo Sektorenbildung in den Stadien eingeführt wurde (z.B. Deutschland, England), machte man nicht die Erfah- rung, dass sich Fans friedlicher verhielten. Deshalb wurden dort die Trennungen auch wieder (teilweise) aufgehoben. Abgesehen davon sagt eine Sektorenbildung nichts über die Gewaltbereitschaft der Fans aus. Schließlich erhebt sich die Frage, wie sicher" solche Sektoren tatsächlich sind, da sie den ZuschauerInnen den wich- tigsten Fluchtweg abschneiden: den Weg auf das Spielfeld. Aus diesem Grund sieht die UEFA bei der EURO 2008 keine Sektorenbildung in den Stadien vor. Das Pro- blem der Gewaltbereitschaft unter bestimmten Fans wird durch die Sektorenbildung nicht gelöst. Es handelt sich dabei um ein Ab- und Wegschieben eines unliebsa- men" Problems vom Stadion auf die Straße, aber nicht um eine tiefgehende Ausein- andersetzung mit dem Problem, oder mit der Frage, weshalb es zu solchen Gewalt- tätigkeiten überhaupt kommt.

Zu Frage 9:

Ø       Werden Sie als Sportminister gegenüber dem ÖFB, der Fußballbundesliga und anderen Sportfachverbänden für ein österreichweites Sportstätten- bzw. Stadion- verbot für Randalierer und gewalttätige und rassistische Sportfans eintreten, das - bei sonstigen Sanktionen gegenüber den Verbandsverantwortlichen - auch durch- gesetzt werden muss?

Für den Stadionbetreiber ist das Verhängen von Stadionverboten sicherlich die ein- fachste Lösung, Randalierer, gewalttätige und rassistische Fans loszuwerden". Langfristig ist eine solche Maßnahme wenig wirksam, weil das Problem" wegge- schoben und nicht gelöst wird. Stadion- und Sportstättenverbote bewirken mitunter eine Verlagerung von Gewalt aus den Stadien an andere Örtlichkeiten. Die Implementierung von Projekten zur Gewaltprävention empfiehlt sich als sinnhafter und nachhaltiger; genauso wie eine Auseinandersetzung mit der Frage, weshalb es zu gewalttätigem Verhalten in Stadien kommt und welche Motivation hinter gewalttätigem Verhalten steckt.

Zu Frage 10:

Ø       Welche Maßnahmen schlagen Sie zur Identitätskontrolle von Fans vor und in Fußballstadien und sonstige Sportstätten vor? Sehen Sie dabei datenschutzrecht- liche Problemstellungen?

Wenn ja, welche?

Für die Identitätskontrollen der Fans sind die Vereine bzw. Stadionbetreiber zustän- dig.

Zu Frage 11:

Ø       Werden Sie gegenüber der Fußballbundesliga und anderen Verbänden dafür ein- treten, dass durch die an den Meisterschaften teilnehmenden Vereine in die Fan- betreuung - und damit auch in die Sicherheit - zielgerichtet investiert werden muss? Wenn ja, was wurde in der Vergangenheit in die Fanbetreuung investiert?

Ja, allerdings darf im Zusammenhang mit Fanbetreuung nicht ausschließlich der Si- cherheitsgedanke im Vordergrund stehen, genauso wenig wie Fans und Fangruppen nur unter dem Gesichtspunkt Sicherheit und Gewaltprävention gesehen werden sol- len. Eine effektive Fanbetreuung gestaltet sich wesentlich umfangreicher. Fanprojek- te und -arbeit kann eine Unterstützung im Bereich Persönlichkeitsbildung und für die Stärkung der Identitäten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen darstellen.

Zu Frage 12:

Ø       Werden Sie in diesem Zusammenhang u.a. auch dafür eintreten, dass in Zukunft auch Sozialarbeiter in der Fanbetreuung eingesetzt werden können (Vorschlag StS Lopatka)?

Es ist durchaus sinnvoll, SozialarbeiterInnen in der Fanbetreuung und für Fanprojek- te einzusetzen, um Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung und so- ziokulturellen Stabilisierung zu unterstützen.

Zu Frage 13:

Ø       Welche sozialpädagogischen Schwerpunkte sollten aus Sicht des Bundeskanzler- amtes als Sportministerium generell bei der Fanarbeit" in Österreich noch gesetzt werden? Wer wäre dafür ressortmäßig zuständig?

Sozialpädagogische Schwerpunkte können auf mehreren Ebenen gesetzt werden. Primär sollte es darum gehen, mit Fanprojekten und der Fanbetreuung Strukturen zu schaffen, innerhalb derer Fans positiv aktiv werden können. Fans haben kreatives und aktives Potential (Fanzines, Chants, Choreographien,...), welches Gestaltungs- räume braucht und gefördert und unterstützt werden sollte, nicht zuletzt auch hin- sichtlich der Förderungen von Qualifikationen und der Entwicklung von Zukunftspers- pektiven. Gefördert werden muss aber auch die Selbstverantwortlichkeit der Fans. Weiters besteht der Bedarf, dass Anliegen, Wünsche und Belange von Fans themati- siert und ernst genommen werden, und zwar von und mit Vereinsbeteiligten und -verantwortlichen, sowie Interessierten. Zusätzlich notwendig ist, festzuhalten, wel- che Leistungen die Fanszene ihren Vereinen, Spielern aber auch ihren Mitgliedern gegenüber bringt und vice versa, welche Leistungen Vereine, Spieler und Mitglieder ihrer Fanszene bringen können.

Antidiskriminierungsarbeit als ein weiterer wichtiger sozialpädagogischer Schwer- punkt darf in der Fanarbeit und Fanbetreuung nicht vernachlässigt werden. Eine Sen- sibilisierung in diesem Bereich ist durchaus schon eingetreten, doch der Handlungs- bedarf ist nach wie vor sehr groß und eine Stagnation dieser Entwicklungen nicht wünschenswert. Schließlich soll Fanarbeit auch Vermittlungs- und Übersetzungsar- beit leisten, zum einen um der Stereotypisierung und Vorverurteilung von Fußball- fans entgegenzuwirken, zum anderen um innerhalb der bestehenden Strukturen (von Vereinsleitung über Fußballverband bis zur Polizei) zu vermitteln.

 

Bestrebungen in Richtung sozialpädagogischer Fanarbeit gibt es bereits: Die Organi-

sation „VIDC/FairPlay. Viele Farben. Ein Spiel“ entwickelte für den Verein FC Wacker Tirol ein Konzept für Fanbetreuung bzw. Fanprojekte. Zur Umsetzung dieses Konzepts ist es allerdings noch nicht gekommen.

Aufgrund der Vielschichtigkeit von Fanarbeit ist die Zuständigkeit ressortübergrei- fend. Da es sich um sozialpädagogische Maßnahmen vor allem für Jugendliche und junge Erwachsene, unter Anderem mit den Zielen der Gewaltprävention und Antidis-kriminierung handelt, teilen sich Zuständigkeiten auf mehrere Ressorts und die Bun-desländer auf.

Zu Frage 14:

Ø        Hat sich nach Einschätzung des Bundeskanzleramtes als Sportministerium die Problematik gewaltbereiter Fußballfans in den letzten fünf Jahren in Österreich verschärft oder entschärft? Welche Daten stehen dafür dem BKA zur Verfügung?


Gewalttätige Ausschreitungen unter Fußballfans in Österreich stehen nicht auf der Ta-gesordnung, nichtsdestoweniger kommen sie vor. Statistisch hat die Gewaltbereit- schaft in den österreichischen Stadien laut BM für Inneres nicht zugenommen. Damit das so bleibt, damit sich die Situation nicht verschärft und es grundsätzlich zu keinerlei gewalttätigen Ausschreitungen mehr kommt, ist aber (sozial)präventive Arbeit mit Fans erforderlich und wünschenswert. Diesbezüglich liegt aber auch eine große Verantwor- tung bei den Klubs und auch bei den Medien. Ein undifferenzierter Umgang mit der österreichischen Fanszene, die Stigmatisierung und Vorverurteilung von Fußballfans als potentiell gewalttätig, das Heraufbeschwören von Horrorszenarien in den Fußball- stadien kann dazu führen, dass Fans randalieren und gewalttätig werden, nur um in ein Fremdbild zu passen, das kolportierten, allgemeinen Erwartungen entspricht.

Zu Frage 15:

Ø        Hat sich nach Einschätzung des Bundeskanzleramtes als Sportministerium die Problematik von Rassismus im Sport in den letzten fünf Jahren in Österreich ver- schärft oder entschärft? Welche Daten stehen dafür dem BKA zur Verfügung?

Die Problematik von Rassismus im Sport ist permanent gegeben. Zwar ist die Sensi- bilisierung für Rassismus und rassistische Übergriffe im österreichischen Fußball ge-wachsen - Vorfälle wie 1994 beim Spiel Austria Salzburg gegen Eintracht Frankfurt, als 30.000 Salzburger Zuschauer den Ghanaer Anthony Yeboah mit rassistischen Zwischenrufen bedachten, ohne dass dieses Verhalten Konsequenzen hatte oder eingeschritten wurde, sind heute nicht mehr möglich. Es muss jedoch ständig und in- tensiv weitergearbeitet werden, da rassistische Übergriffe von ZuschauerInnen ge- gen SpielerInnen in österreichischen Stadien und Sportstätten, aber auch innerhalb der Mannschaften nach wie vor vorkommen.

Die Organisation VIDC/FairPlay. Viele Farben. Ein Spiel" ist in der Anti-Rassismus- Arbeit im Fußball in Form von Kampagnenarbeit, internationalen Netzwerkbildungen und Lobbying, sowie Bildungs- und Aufklärungsarbeit aktiv und hat mit ihrer Tätigkeit schon nachhaltige Resultate in der Bekämpfung von Rassismus erzielt.

Zu Frage 16:

Ø     Sind aus Sicht des Bundeskanzleramtes als Sportministerium zur Bekämpfung von Gewalt und Rowdytum sowie Rassismus im Sport zusätzliche administrative und legislative Maßnahmen notwendig? Wenn ja, welche?


Mögliche administrative Maßnahmen gegen Rassismus im Sport sind:

o     Aufhebung der Beschränkung ausländischer SpielerInnen im Amateurfußball

o     Ausdehnung der Antidiskriminierungs- und Antirassismusregelung für Zu- schauer auf den gesamten Fußball, um Direktiven für rassistische Übergriffe der SpielerInnen untereinander zu haben, sowie um strukturellem Rassismus entgegenzuwirken;

Eine mögliche administrative Maßnahme gegen Rowdys" im Sport ist:

o      Einführung sozialpädagogischer und -präventiver Maßnahmen

Eine mögliche legislative Maßnahme ist:

o      Ausweitung des bestehenden Antidiskriminierungsgesetzes über seine aktu- elle Gültigkeit (am Arbeitsplatz) hinaus.

Zu Frage 17:

Ø       Bei welchen Sportarten bzw. Sportveranstaltungen in Österreich sieht das Bun- deskanzleramt als Sportministerium Gewalt- und Sicherheitsprobleme oder das Problem möglicher rassistischer Ausschreitungen (Darstellung der Sportarten bzw. Sportveranstaltungen)?

Rassistisch motivierte Übergriffe sind dann und dort möglich, wo Menschen mit ras- sistischer Grundhaltung in Erscheinung treten, was im Prinzip jede Sportart und jede Sportveranstaltung betreffen kann. Gegebenenfalls besteht im Zusammenhang mit Teamsportarten eine erhöhte Gefahr für rassistische Übergriffe. Im Fußball bzw. im Rahmen der Spiele der österreichischen Fußballligen und in naher Zukunft im Rah- men der Austragung der EURO 2008 liegt allerdings ein erhöhtes Potential für rassis- tische Übergriffe und Ausschreitungen, sowie andere, vor allem körperliche Gewalt- tätigkeiten.

Zu Frage 18:

Ø     Welche Bundesligavereine mussten sich in der letzten Saison vor dem ÖFB- Strafsenat wegen Störung des Spielbetriebes, Ausschreitungen etc. durch Fans verantworten? Welche Sanktionen wurden jeweils verhängt? Wie wurden und werden diese Geldstrafen verwendet?

Der Gegenstand dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes- kanzleramtes.


Zu Frage 19:

Ø        Werden Sie in Österreich die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle, die in Zu- kunft zwischen Sportfans, Polizei, Vereinen (z.B. Bundesliga und ÖFB) vermitteln soll, unterstützen?

Die Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- oder Servicestelle, die unter Anderem als Mediator zwischen Fans, Polizei, Vereinen, Verbänden agieren soll, ist auf alle Fälle wünschenswert und soll unterstützt werden. Mit der Organisation VIDC/Fair Play. Viele Farben. Ein Spiel" gibt es bereits eine Anlaufstelle, die gegenwärtig im Rahmen auf verschiedenen Ebenen wie z.B. im Bereich Antirassismus und Antidis- kriminierung, sowie in der Fanarbeit, wirksam wird. In ihrem Wirken kann das VIDC auf die Expertise durch den ÖFB, vor allem aber auf die internationale Expertise und Partnerschaft mit der UEFA zurückgreifen. Für die EURO 2008 wurde VIDC/FairPlay von der UEFA mit der Durchführung und Koordinierung von Projekten in der Fanar- beit und im Antirassismus betraut. Es wäre sinnvoll, das Know-How, die Expertise und die Erfahrungswerte nach der EURO 2008 für die Fan-Arbeit" im österreichi- schen Fußball zu nutzen und eine Weiterentwicklung basierend auf diesen Erfah- rungswerten zu unterstützen.

Zu den Fragen 20:

Ø       Inwieweit werden sich aus Sicht des Bundeskanzleramtes als Sportministerium in Sicherheitsfragen die EURO 2008 und die Meisterschaftsspiele der österreichi- schen Fußballbundesliga unterscheiden?

Es ist International wohl bekannt, dass es große Unterschiede zwischen internationa- len und nationalen Spielen gibt. Es ist davon auszugehen, dass dies im Sicherheits- konzept für die EURO 2008 des BMI Berücksichtigung gefunden hat.

Zu Frage 21:

Ø     Inwieweit wurden im Bereich der Sportinfrastruktur für die EURO 2008 die Sicher- heitsfragen mitberücksichtigt (Stadien, Hallen etc.)?

Beim Neubau und Umbau der Sportstadien wurden selbstverständlich die entspre- chenden Vorgaben berücksichtigt.


Zu Frage 24:

Ø       Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums vor den EURO Fußballstadien erfolgen? Welche Voraussetzungen müs- sen erbracht werden? Wer ist für die Beantragung und Genehmigung verantwort- lich?

Für Überwachungen des öffentlichen Raums unter dem Gesichtspunkt der Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit verweise ich auf die einschlägigen Bestimmungen des SPG und die ebendort normierten Voraussetzungen (§§ 53 Abs. 5, 54 Abs. 4). Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen obliegt den zuständigen Sicherheitsbehörden.

Zu den Fragen 25 und 26:

Ø      In welcher Form und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird (vor, während und nachher) im Rahmen der EURO 2008 der Datenaustausch und die Zusammenar- beit mit den Sicherheitsbehörden und der Exekutive von an der EURO 2008 teil- nehmenden EU-Staaten sowie Anrainerstaaten erfolgen?

Ø    In welcher Form und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird (vor, während und nachher) im Rahmen der EURO 2008 der Datenaustausch und die Zusammenar- beit mit den Sicherheitsbehörden und der Exekutive von an der EURO 2008 teil- nehmenden Drittstaaten erfolgen? Welche gesetzlichen Grundlagen müssen für einen datenschutzkonformen Datenaustausch auf nationaler Ebene noch ge- schaffen werden?

Ich verweise auf die einschlägigen bilateralen Polizeikooperationsabkommen zwi- schen Österreich und den Anrainer- und EU-Staaten bzw. Drittstaaten, jeweils in Ver- bindung mit dem Polizeikooperationsgesetz 1997 BGBl. I Nr. 104/1997 idgF (insbe- sondere §§ 5 ff, 8 ff), sowie den Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bun- desrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbe- sondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration samt Erklärungen der Republik Österreich und Gemeinsa- mer Erklärung BGBl. III Nr. 159/2006.

Ein datenschutzkonformer" Datenaustausch bewegt sich per definitionem im Rah- men der jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Eine Notwendigkeit zur Änderung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenaustausch sehe ich derzeit nicht.