1315/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2007 unter der Nr. 1328/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend rechnungshofkonforme Propaganda gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Ø       In welchen Medien haben Sie Werbemaßnahmen auf Kosten der Steuerzahler geschaltet?

Ø          Was haben die Inserate in den Medien im Einzelnen gekostet?

DVB-H-Novelle:

Medium

Ausgabe

Kosten

Heute/Wien, NÖ, Stmk. u OÖ

06.Jul

10.487,23

Kleine Zeitung/Kombi

08.Jul

28.361,80

Krone/Gesamt

08.Jul

42.421,25

Kärntner Tageszeitung

08.Jul

1.272,64

Kurier/Gesamt

08.Jul

9.189,18

Medianet

06.Jul

3.534,30

Neues Volksblatt

07.Jul

3.105,90

Oberösterreichische Nachrichten

07.Jul

15.293,88

Presse

07.Jul

11.515,39

Salzburger Nachrichten/Stammausg.

07.Jul

10.010,90

Standard

07.Jul

8.631,37

Tiroler Tageszeitung/Gesamt

07.Jul

18.231,20

Vorarlberger Nachrichten

07.Jul

11.600,86

Neue Vorarlberger Tageszeitung

08.Jul

5.220,67

Wiener Zeitung

07.Jul

4.175,18

Wirtschaftsblatt/Hauptblatt

06.Jul

3.962,70

Österreich /Classic

08.Jul

8.498,39

Verlagsgruppe NEWS GmbH

Ausgabe 28/2007

11.348,06

Gesamtsumme:                                                                              206.860,90

Die angeführten Kosten enthalten 5% Werbeabgabe und 20% MWSt.

Zu Frage 2:

Ø     Von wem wurden diese Inserate vorbereitet und umgesetzt?

Die grafische Gestaltung der Inserate wurde durch die Agentur Palla Koblinger proxymity vorgenommen.

Mit der Erstellung der Schaltpläne und Buchung der Platzierungen in den einzelnen Medien wurde die Agentur OmniMedia WerbegesmbH beauftragt.

Zu Frage 4:

Ø     Wie rechtfertigen Sie derartige Inseratenschaltungen, welche den oben angeführ-ten Kriterien des Rechnungshofes nicht entsprechen?

Mit der Gesetzesnovelle wird einem großen Anliegen der Digitalen Plattform Austria, in der alle Marktteilnehmer/innen und auch die Konsument/innen vertreten sind, Rechnung getragen - nämlich DVB-H bis zur Fußball-EM-Endrunde 2008 in Österreich möglich zu machen. Dieses Großereignis kann für den Markt als idealer Träger für die erfolgreiche Einführung der neuen Technologie genutzt werden, denn Großereignisse produzieren zahlreiche Multiplikatoreffekte und bieten gerade im Bereich neuer Medientechnologien entsprechende Präsentationsmöglichkeiten. Bis dato bestanden allerdings noch keine gesetzlichen Grundlagen für die Erteilung von Lizenzen für den Betrieb einer DVB-H-Plattform.

Österreich wird mit der Einführung von DVB-H in Europa jedenfalls eine Vorreiterrolle einnehmen und gemeinsam mit Deutschland, Frankreich, Spanien und der Schweiz zu Italien und Finnland, wo es bereits einen Regelbetrieb gibt, aufschließen können.

Insoweit ist Österreich hier mit Sicherheit bei einem gesamteuropäischen Zukunfts- projekt vorne dabei.

Seitens der Öffentlichkeit hat es ein großes, durch die Medien und durch Anfragen an das Bundeskanzleramt belegtes Interesse an dieser Gesetzesnovelle gegeben. Das öffentliche Interesse an der Europameisterschaft ist evident. Es bestand daher die Notwendigkeit, alle Marktteilnehmer/innen und auch die österreichische Bevölkerung möglichst breit und aufgrund des engen Zeitplanes sehr rasch darüber zu informieren, dass es durch den nunmehr erfolgten Beschluss - unter Einrechnung der dafür notwendigen Vorlaufzeit - möglich sein wird, die Spiele der Europameisterschaft 2008 auf dem Handy empfangen zu können.

Das Inseratensujet enthält mein Foto. Aus dieser Tatsache wird in der Anfragestel- lung eine Werbung für meine Person abgeleitet. Tatsächlich steht aber ganz eindeu- tig die Sachinformation quantitativ im Vordergrund der Mitteilung. Weiters hat sich die gegenständliche Informationsmaßnahme unmittelbar auf ein aktuelles Projekt meines Ressorts und damit auf meine gegenwärtige Tätigkeit bezogen. Die behauptete Be- zugnahme auf meine Person tritt im vorliegenden Inseratensujet eindeutig hinter den Sachinhalt zurück und stellt lediglich klar, dass die berichtete Initiative von der Bun- desregierung bzw. von meinem Ressort durchgeführt wurde.

Es wurde daher in allen Punkten den angesprochenen Empfehlungen des Rechnungshofes in vollem Umfang entsprochen.