1316/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 06.07.2007 unter der Nr.: Zl:1206/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausschreitungen in Kapfenberg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

200 – 300.

 

Zu Frage 2:

1.000 – 1.500 Besucher.

 

Zu Frage 3:

Es waren ca. 50 Exekutivbeamtinnen und –beamte im Einsatz.

 

 

 

Zu Frage 4:

Die Anzahl ist von den baulichen und örtlichen Gegebenheiten sowie einer aktuellen Risikoeinschätzung abhängig.

 

Zu Frage 5:

Es wurden sämtliche im Aufgabenbereich der Polizei liegenden und auf Grund der vorliegenden Lageentwicklung notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt.

 

Zu Frage 6:

Ja.

 

Zu Frage 7:

Kräfte einer Sonderabteilung, Exekutivbeamtinnen und –beamte aus dem örtlichen Nahbereich.

 

Zu Frage 8:

Großteils leichtere Verletzungen wie Schürfwunden, Hämatome udgl., allerdings auch ein Knochenbruch.

 

Zu Frage 9:

Aus polizeitaktischen Gründen war das Benützen der Schilder zu diesem Zeitpunkt nicht vorteilhaft.

 

Zu Frage 10:

Beim polizeilichen Einschreiten gegenüber einer gewaltbereiten Menschenmenge ist im Sinne der Verhältnismäßigkeit abzuwägen, ob die Festnahme von zahlreichen Personen alleine die Lage befrieden oder ob durch polizeitaktisches Vorgehen eine weitere Eskalation verhindert werden könne.

 

Bildaufzeichnungen über derartige Straftäter werden im Nachhinein zur Strafverfolgung den Gerichten und Staatsanwaltschaften übergeben.

 

Zu Frage 11:

Aufgrund dieses Vorfalles wurden bislang 3 Österreicher eingetragen.  Es ist jedoch im Zuge der noch laufenden Ermittlungen mit weiteren Eintragungen zu rechnen.

 

Zu Frage 12:

Vor diesem Vorfall waren 33 Personen erfasst.

 

Zu Frage 13:

Derzeit sind 50 Personen eingetragen.

 

Zu Frage 14:

Dem Bundesministerium für Inneres liegen keine Zahlen vor.

 

Zu Frage 15:

Es erfolgten keine Ausweisungen im Zuge des Spiels.

 

Zu Frage 16:

Dieser Vorfall bezieht sich nicht auf die Vorbereitung der EURO 2008.

 

Zu Frage 17:

Ja.

 

Zu Frage 18:

Das Spiel wurde einer Evaluierung unterzogen. Die Erfahrungen werden in zukünftigen Fußballbegegnungen berücksichtigt. Die Ausforschung weiterer Mittäter erfolgt zurzeit im Einvernehmen mit dem Landesgericht Leoben, den betroffenen Sicherheitsbehörden in Österreich und den Polizeibehörden Kroatiens.

 

Zu Frage 19:

Nein.

 

Zu Frage 20:

Nein.

 

Zu Frage 21:

Nein.

 

Zu Frage 22:

Nein.

 

Zu Frage 23:

Nein.

 

Zu Frage 24:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 25:

Nein.

 

Zu Frage 26:

Bis gegenwärtigen Zeitpunkt wurden folgende Anzeigen erstattet:

 

1x        § 274 StGB – Landfriedensbruch

(dzt. 20 angezeigte Personen, davon 17 Kroat. und 3 Öst. Staatsbürger)

4x        § 269 StGB – Widerstand gegen die Staatsgewalt

                        (dzt. 4 angezeigte Personen, davon 2 Kroat. Staatsbürger)

41x      §§ 83 und 84 StGB – normale und schwere Körperverletzung

                        (dzt. 3 angezeigte Personen, davon ein Kroat. Staatsbürger)

26x      §§ 125 und 126 StGB – Sachbeschädigungen an Privatvermögen und Sachbeschädigungen an Bundesvermögen (Dienst-KFZ).

                                   (dzt. 2 Anzeigen gegen 2 Kroat. Staatsbürger)

 

Die Ermittlungen dauern noch an, weshalb sich die Anzahl der Anzeigen noch erhöhen kann.

 

Zu Frage 27:

Es wurde über 5 Personen, davon 3 Kroatische Staatsbürger, Untersuchungshaft verhängt.