1324/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Strache, Neubauer, Mag. Hauser und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2007 unter der Nummer 1335/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufruf auf der Internetseite ‚im Zoom’ zur Störung einer gesetzeskonformen Veranstaltung“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 - 3:

Ein Internet-Posting des Vereins „im Zoom“ mit Bezug zur Veranstaltung am 2. Juni 2007 wurde von der zuständigen Sicherheitsbehörde am 28. Mai 2007 wahrgenommen und bewertet. Ein konkreter Aufruf zu einer Straftat war für die Sicherheitsbehörde nicht zu erkennen. Für die Zeit der Veranstaltung und einen angemessenen Zeitraum davor, wurden sicherheitspolizeiliche Maßnahmen angeordnet.   

 

Zu den Fragen 4 - 7:

Die zuständige Sicherheitsbehörde sah auf Grund der Bewertung des Internet-Postings keine Veranlassung, Schritte in Richtung einer Entfernung des Postings zu setzen. Am
4. Juni 2007 erging an die Sicherheitsdirektion Tirol seitens der Staatsanwaltschaft Innsbruck der Auftrag, nähere Ermittlungen zu führen.

 

Nach Abschluss der Ermittlungen wurde an die Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den verantwortlichen Webmaster erstattet, welche gemäß § 90 StPO zurückgelegt wurde.

 

 

Zu den Fragen 8 - 11:

Anhaltspunkte für die Unterlassung pflichtgemäßen Handelns ergeben sich derzeit nicht.

 

Zur Frage 12:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 4 bis 7 verwiesen.

 

Zu den Fragen 13 - 15:

Vor Abschluss der Ermittlungen können dazu keine Aussagen getroffen werden.

 

Zu den Fragen 16 - 18:

Das im Bereich des Friedhofes Tummelplatz und Umgebung gesicherte Spurenmaterial wird derzeit untersucht und ausgewertet. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Zu den Fragen 19 - 21:

Es darf auf die Beantwortung zu den Fragen 4 bis 7 verwiesen werden.