1464/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.11.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

Die Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. September 2007 unter Zl. 1474/J-NR/2007 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ Beitritt der tschechischen Republik zum Schengenraum – personelle Änderungen bzw Klärung weiterer Aufgabengebiete der betroffenen Bediensteten beim Polizeikommando Freistadt“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 - 8

Grundsätzlich ist vorweg festzuhalten, dass meiner Ressortlinie in Fragen der Erweiterung des Schengenraumes eine weiterreichende zukunftsorientierte Strategie zugrunde liegt, um den künftig zu erwartenden neuen Anforderungen in hohem Maße gerecht zu werden.

Dies betrifft die Erfüllung aller Sicherheitsstandards der „Kandidatenstaaten“, die Verstärkung der internationalen und grenzüberschreitenden Polizeikooperation sowie insbesondere die österreichischen nationalen Maßnahmen.

 

So wird im nationalen Bereich aufgrund der voraussichtlich mit Jahreswechsel 2007/2008 in Kraft tretenden Schengenerweiterung, von der systematischen Grenzkontrolle und Überwachung zu polizeilichen Selektivkontrollen (Ausgleichsmaßnahmen) im Grenzraum übergegangen. Darüber hinaus werden entsprechend den Verkehrsströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.

Dies bedeutet in einer ersten Phase die Belassung eines Großteils des derzeit in der Grenzkontrolle und Überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich, um in einem mehrmonatigen Zeitraum insbesondere die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend analysieren zu können. Damit verbunden ist somit auch die Vorsorge für eine etwaige Wiederaufnahme der Grenzkontrolle anlässlich der EURO 2008.

Für diese erste Phase wurden mit Erlass vom 15. Oktober 2007  die nachgeordneten Kommanden und Sicherheitsbehörden angewiesen, die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Aufgabenadaptierungen für die im Grenzraum einzusetzenden Bediensteten für die voraussichtlich mit Jahreswechsel 2007/2008 erfolgende Schengenerweitung, einzuleiten.

 

Im Herbst 2008 wird in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der Erkenntnisse durchgeführt und anhand der aktuellen polizeilichen Lage und der Analyseergebnisse die weitere Strategie entwickelt und darauf aufbauend ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt. Davon hängen unter anderem auch die in der Anfrage thematisierten Systemisierungen bzw. personellen Umsichtungen ab. Die schrittweise Realisierung dieses Konzeptes ist mit Ende 2008 (Phase 3) vorgesehen.

 

Aufgrund dieser Vorgangsweise sieht Österreich keinen schlagartigen Systemwechsel vor, sodass in einem ersten Schritt eine weiterführende Nutzung der bisherigen Grenzdienststellenstruktur möglich ist und den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung, insbesondere im Grenzraum, entsprechend Rechnung getragen werden kann.