2619/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.02.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0141-I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. FEB. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Hermann Krist, Kolleginnen

            und Kollegen vom 6. Dezember 2007, Nr. 2630/J, betreffend

            Mobbing an der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt

            St. Florian

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Dezember 2007, Nr. 2630/J, betreffend Mobbing an der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt St. Florian, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

 

Die insgesamt 11 Lehranstalten des Lebensministeriums bieten ein professionelles Bildungsangebot im ländlichen Raum. Es besteht ein enger Kontakt zwischen den jeweiligen Schulleitungen und der zuständigen Abteilung im BMLFUW.

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Außerdem werden die Lehranstalten des Lebensministeriums seit 2004 durch das Projekt „HBLA 2015“ begleitet, das als Qualitätskonzept insbesondere auf die Bereiche

 

·            Bedarf und Umgang mit Ressourcen

·            Personalführung und Personalentwicklung

·            und Entwicklung der Organisation abzielt.

 

Unmittelbar am Tag des Erscheinens des Artikels am 5. Dezember 2007 haben die zuständigen Stellen den Auftrag bekommen, den Sachverhalt zu erheben und die Vorwürfe zu überprüfen.

 

 

Zu Frage 4:

 

An der hlfs St. Florian waren zum Stichtag 11. 12. 2007 72 Personen beschäftigt (39 weiblich, 33 männlich), davon befinden sich 4 Personen in Karenz. Von den derzeit aktuell 68 Beschäftigten sind 41 Pädagogen (Qualifikation: Universität oder Matura/Akademie), 1 Schulärztin (Qualifikation: Universität), 1 Schulleiter (Qualifikation: Universität), 10 Personen arbeiten im Küchendienst (Qualifikation: abgeschlossene Schulpflicht, Lehrabschluss oder Lehrling), 6 Personen arbeiten in der Verwaltung (Qualifikation: Matura, Berufsreifeprüfung, Lehrabschluss, Handelsschule oder Lehrling), 7 Personen arbeiten in der Reinigung (Qualifikation: Hauswirtschaftsschule, Lehrabschluss oder abgeschlossene Schulpflicht), 2 Personen arbeiten als Haushandwerker (Qualifikation: Lehrabschluss).

2 Personen sind zwischen 15 und 20 Jahre alt; 7 Personen sind zwischen 21 und 30 Jahre alt, 19 Personen sind zwischen 31 und 40 Jahre alt, 30 Personen sind zwischen 41 und 50 Jahre alt; 14 Personen sind über 51 Jahre alt.

 

 

Zu Frage 5:

 

Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus untenstehender Tabelle:








 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 6:

 

Seit Bestehen der Schule gab und gibt es einen kleinen Kräuter- und Gemüsegarten für die Küche.

Im August 2007 war neben allgemeinen Reinigungsaufgaben im Haus der Garten infolge der Baustelle in der Küche der einzige mögliche Betätigungsbereich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Küche, die in dieser Zeit nicht ihren restlichen Erholungsurlaub verbrachten bzw. verbringen konnten.

Es wird auf den § 5 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) 1948 verwiesen, wonach der Bedienstete vorübergehend auch außerhalb des ihm zugewiesenen Pflichtenkreises andere dienstliche Arbeiten auszuführen hat.

Die Pflege eines Gemüse- bzw. Kräutergartens erscheint aus der Perspektive eines gesamtheitlichen Verständnisses sehr sinnvoll.

 

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Es wird auf die allgemeine Situation im Bundesdienst verwiesen, wonach Nachbesetzungen nur in eingeschränktem Ausmaß erfolgen. Trotzdem war man in den letzten Jahren immer bemüht, im Bildungs- und Ausbildungsbereich für ausreichend personelle Ressourcen zu sorgen.

Im Februar 2003 wurde der Küchenchefin eine Altersteilzeit eingeräumt, die mit 1. Februar 2006 (Konsumation des Freizeitblockes) schlagend wurde. Bis 31. Jänner 2009 kann diese Stelle nicht nach besetzt werden.

 

 


Zu den Fragen 9 bis 11:

 

Überstunden sind entsprechend des Rundschreibens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Nr. 34/2001, nach Anfall in gebotener Eile an die auszahlende Stelle zu melden.

Durch die systembedingte Umstellung der monatlichen Überstundenverrechnung auf eine quartalsmäßige Verrechnung und Auszahlung könnte der Eindruck der verspäteten Auszahlung entstanden sein.

Zusätzlich darf darauf hingewiesen werden, dass gemäß § 49 Abs. 2 BDG 1979 die an Werktagen erbrachte Mehrdienstleistung nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen sind.

Angeordnete Mehrdienstleistungen werden in Anwendung der Bestimmungen des § 49 Abs. 2 und 3 BDG 1979 entsprechend vergütet.

Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten als Überstunden und werden bei Anfall im Folgemonat elektronisch an die Zentralstelle gemeldet und nach § 49 Abs. 3 BDG 1979 ausschließlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften finanziell abgegolten.

 

Die interne Überprüfung des angesprochenen Zeitraumes ergab, dass alle angeordneten Mehrdienstleistungen in Form von Überstunden durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 abgegolten wurden.

 

 

Zu Frage 12:

 

Seitens der Schulleitung besteht der berechtigte Wunsch, dass das nichtlehrende Personal vorrangig in der unterrichtsfreien Zeit einen Teil des gesetzlichen Erholungsurlaubes konsumiert.

Das Mitspracherecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Urlaubsplanung ergibt sich einerseits aus § 68 BDG 1979, wonach die/der Dienstnehmerin/Dienstnehmer Anspruch darauf hat, die Hälfte des Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen. Überdies lege ich Wert auf die Einbindung der Personalvertretung, der nach dem PVG 1967 ein entscheidendes Mitwirkungsrecht bei der Urlaubsplanung an den Dienststellen zukommt.

 

 

 

 

 

Zu den Fragen 13 und 15:

 

Die Errechnung der Essensmarken erfolgt gem. Erlass 3170/08-Pr.B4/94 bzw. 3170/24-Pr.B4/94 idgF.

Richtlinien für die Vergabe von freiwilligen Sozialleistungen sind im Rundschreiben 49/94 vom 15.6.1994 und in der Ergänzung im Rundschreiben 56/94 vom 12.7.1994 ersichtlich. Inhalt dieser Rundschreiben ist die Neuregelung des Essenszuschusses, die im Einvernehmen mit dem Zentralausschuss der Personalvertretung auf eine verwaltungsvereinfachende Pauschalverrechnung umgestellt wurde. Unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankenstand, Dienstreisen und Feiertagen wird ein Anspruch von durchschnittlich 220 Arbeitstagen errechnet, für die ein Essenszuschuss zuerkannt wird. Die Ausgabe hat vierteljährlich im vorhinein zu erfolgen. Bei Absenzen von mehr als einem Monat wird die Pauschalregelung für dieses Quartal aufgehoben und in eine rückwirkende Einzelabrechnung nach tatsächlichen Anwesenheitstagen im Dienst übergeführt.

 

 

Zu Frage 14:

 

Dies trifft nicht zu. Auf Grund der bestehenden Richtlinien ist dies auch gar nicht möglich.

 

Zu Frage 16:

 

Die im Lebensministerium für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stellen informieren die Öffentlichkeit von getroffenen Personalentscheidungen ausschließlich nachdem solche Entscheidungen getroffen wurden.

 

 

Zu Frage 17:

 

Die Ausschreibung der Position des Schulleiters/in erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes. Eine weisungsfreie Begutachtungskommission hat dementsprechend einen Besetzungsvorschlag erstattet. In der Wiener Zeitung wurde die Ausschreibung mit untenstehenden Erfordernissen veröffentlicht:

·            Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Inländervorbehalt gemäß § 1 Abs. 3 Ausschreibungsgesetz 1989)

·            Volle Handlungsfähigkeit

·            Fähigkeit zur Verhandlungs- und Menschenführung, Konfliktlösungskompetenz sowie Erfahrung in Teamarbeit und Projektarbeit

·            Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit der vorgesehenen Verwendung verbundenen Aufgaben

·            Abschluss eines Hochschulstudiums an einer österreichischen Universität (oder an einer Universität eines Mitgliedstaates der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des § 4a BDG 1979), das den Bewerber/die Bewerberin zur Ausübung des für diese Funktion vorgesehenen Aufgabenbereiches befähigt

·            Lehrbefähigung für den land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Förderungsdienst bzw. für Höhere Schulen

·            Mindestens 6-jährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen

·            Ausreichende Kenntnis zumindest einer lebenden Fremdsprache

 

 

Zu Frage 18:

 

Das Anforderungsprofil der Wirtschaftsleitung wird in der Arbeitsplatzbeschreibung definiert und wird durch die Kategorien Aufgaben des Arbeitsplatzes, Ziele des Arbeitsplatzes, Tätigkeitenkatalog und Anforderungen des Arbeitsplatzes detaillierter festgelegt. So sollte diese Person eine gelernte Fachkraft sein, Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung als auch in organisatorischen Angelegenheiten haben und über EDV-Kenntnisse verfügen.

 

 

Zu Frage 19:

 

In den letzten beiden Jahren sind 12 Beschäftigte mit den unterschiedlichsten Auflösungstiteln ausgeschieden:

Einverständliche Auflösung des Dienstverhältnisses: 2 Personen

Beendigung des Dienstverhältnisses in der Probezeit: 1 Person

Versetzung in den Ruhestand: 1 Person

Entlassung gem. § 34 VBG 1948: 1 Person

Beendigung des Dienstverhältnisses nach einem Jahr Krankenstand gem. § 24 Abs. 9 VBG 1948: 1 Person

Ende der Lehrzeit: 4 Personen

Lösung des Lehrvertrages in der Probezeit durch den Dienstgeber: 1 Person

Ende des Dienstverhältnisses durch Fristablauf: 1 Person

 

Zu den Fragen 20 und 21:

 

Laut Auskunft des Direktors lud dieser in Absprache mit der Personalvertretung und auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Erscheinen des Zeitungsartikels am 5.12.2007 über die behaupteten Missstände an der hlfs St. Florian am darauf folgenden Tag alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Informationsveranstaltung ein, da der Artikel zu Irritationen sowohl beim lehrenden als auch beim nicht lehrenden Personal führte. Abwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden seitens der Schulleitung ebenfalls von der Informationsveranstaltung in Kenntnis gesetzt. Es wurde niemand zur Teilnahme zitiert bzw. gezwungen.

 

 

Zu Frage 22:

 

Durch Umbaumaßnahmen in der Schule und Personalfluktuation ist es möglicherweise zu einer erschwerten Arbeitssituation und erhöhter Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekommen. Es wurde ein Teamentwicklungsprozess im Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss unter Einbindung eines Mediators gestartet, der durchaus professionell und zielführend verlaufen ist. Unbestätigte Einzelaussagen, die im Rahmen derartiger Diskussionen und Gespräche möglicherweise gefallen sind, völlig aus dem Zusammenhang gerissen und von außen zu interpretieren, wäre absolut unseriös.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

 

Jegliche Form von Mobbing oder Bossing ist grundsätzlich abzulehnen. Daher wurden einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensministeriums in diesem Bereich speziell für das Erkennen, Entschärfen und Setzen von geeigneten Maßnahmen als Experten ausgebildet.

Das Miteinander und die Gesprächskultur am Arbeitsplatz sind im Lebensministerium, wie auch im Leitbild ersichtlich, ein großes Anliegen. Es wird auf einen respektvollen Umgang miteinander und auf gegenseitige Wertschätzung großer Wert gelegt. Zur Behebung etwaiger Defizite werden neben fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen zahlreiche Seminare im Persönlichkeitsbildenden Bereich z.B. am Zentrum für Verwaltungsmanagement/ Schloss Laudon angeboten.

 

Der Bundesminister: