3122/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.03.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, haben am 8. Jänner 2008 unter der Nr. 3104/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Viel Show um Nichts: Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds für das Tsunami-Hilfsprogramm" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Sowohl ich als auch Staatssekretär Dr. Hans Winkler haben dem Parlament in Ausschüssen und Plenum - wie zuletzt in der Fragestunde am 31. Jänner 2008 - über die Tsunami-Hilfe meines Ressorts berichtet. Darüber hinaus habe ich sechs parlamentarische Anfragen zu diesem Thema beantwortet. Auch im Rat für Außenpolitik und Integration am 28. Februar 2008 war die Tsunami-Hilfe ein eigener Tagesordnungspunkt.

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Austrian Development Agency (ADA) war in Abstimmung mit meinem Ressort bereit, sofort rund 2 Mio. Euro aus eigenen Mitteln für die Tsunami-Hilfe zur Verfügung zu stellen. So konnten sehr rasch Projekte identifiziert und durchgeführt werden. Eine Refundierung von ADA-Mitteln war im Sinne der wirtschaftlichen Verwendung von Steuergeldern nicht zweckmäßig.


Zu Frage 3:

Durch die Abwicklung der Tsunami-Hilfe primär in Form von bilateralen Projekten sollte die nationale Kontrolle über die Verwendung der österreichischen Gelder sowie die Visibilität der österreichischen Hilfe gewährleistet werden.

Daneben habe ich mich auf internationaler Ebene nachdrücklich für die öffentliche Finanzkontrolle der Tsunami-Hilfsgelder eingesetzt. Die ADA unterstützte mit 20.000,- Euro die Einrichtung einer "Task Force on the Accountability for and Audit of Disaster- related Aid" unter Leitung der niederländischen Rechnungshofpräsidentin, Saskia Stuiveling, durch INTOSAI, die internationale Vereinigung der obersten nationalen Rechnungskontrollbehörden, dessen Generalsekretariat im Österreichischen Rechnungshof angesiedelt ist. Des Weiteren wurde ein Internationales Symposium zur Stärkung der weltweiten öffentlichen Finanzkontrolle am Beispiel der Kontrolle der Tsunami-Hilfsgelder von INTOSAI und dem Österreichischen Rechnungshof während des österreichischen EU-Vorsitzes am 20. Juni 2006 im Parlament organisiert.

Zu Frage 4:

Um die Nachhaltigkeit der österreichischen Wiederaufbauhilfe sicherzustellen, hat mein Ressort Ende 2005 eine externe und unabhängige Studie in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde von meinem Ressort an die anderen beteiligten Ressorts und Gebietskörperschaften sowie Nichtregierungsorganisationen verteilt. Darüber hinaus wurde auch wiederholt die entwicklungspolitische Expertise meines Ressorts und der Austrian Development Agency (ADA) angeboten, was jedoch nicht angenommen wurde.


Zu Frage 5:

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit basiert auf dem kooperativen Ansatz der in der Pariser Erklärung festgelegten Prinzipien der Kohärenz, Wirksamkeit und Eigenverantwortlichkeit der Partnerländer. Diese finden auch in der Tsunami-Hilfe Anwendung.

Zu Frage 6:

Der Betrag, der Tsunami-Projekten zuzurechnen ist und in die offizielle österreichische ODA-Quote eingerechnet wurde, beträgt für das Jahr 2005 10,71 Mio. Euro und für das Jahr 2006 6,35 Mio. Euro. Diese Zahlen wurden im OEZA-Bericht 2006 veröffentlicht.

Darin enthalten sind Beiträge von Bund, Ländern und Gemeinden für Projekte unter anderem in Sri Lanka, Indien, Indonesien und Thailand. Nicht darin enthalten sind Leistungen für in Not geratene Österreicherinnen und Österreicher.

2006 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt das letzte Jahr, für das vom OECD Development Assistance Committee geprüfte Zahlen vorliegen. Die Daten für 2007 stehen ab dem 2. Quartal 2008 zur Verfügung.

Zu den Fragen 7, 8 und 9:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3105/J-NR/2008 durch den Bundesminister für Finanzen.


Zu Frage 10:

Bundesminister a.D. Ernst Strasser hat während der Initialphase der österreicherischen Tsunami-Hilfe die Koordinierung der Informationen zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften sowie den Nichtregierungsorganisationen und anderen Hilfsinitiativen übernommen. Er hat diese sehr nützliche Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt.

Zu Frage 11:

Katastrophenfälle vom Ausmaß der Tsunami-Flutkatastrophe vom Dezember 2004 sind eine Herausforderung für die gesamte Bundesregierung. In derartigen Katastrophen- fällen wird es daher auch in Zukunft der Anstrengungen und Zusammenarbeit aller betroffenen Ressorts bedürfen. Für die regierungsübergreifende Gesamtkoordination ist der Bundeskanzler zuständig.