3134/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.03.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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GZ: BMI-LR2220/0710-II/1/d/2008
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GÜNTHER PLATTER HERRENGASSE 7 A – 1014 WIEN POSTFACH 100 TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191 E-MAIL: GUENTHER.PLATTER@BMI.GV.AT
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Wien, am 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Jänner 2008 unter der Zahl: 3123/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Harmannsdorf“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 – 20
Neben den, für die Errichtung von Bundesdienststellen anzuwendenden gesetzlichen Regelungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundes-Bedienstetenschutzgesetz udgl.) wurde vom Bundesministerium für Inneres hinsichtlich der Errichtung, Umgestaltung und Anmietung von Arbeitsstätten samt Einrichtung und Ausstattung für alle nachgeordneten Behörden und Dienststellen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern eine Richtlinie erstellt und mit Erlass vom 28.12.2005, Zl.: BMI-OA1520/0001-II/1/d/2005 bzw. Erlass vom 12.11.2007, Zl.: BMI-OA1520/0069-II/1/d/2007 (Wiederverlautbarung) verlautbart.
Diese Richtlinie umfasst ua. Rahmendefinitionen über Raumgrößen, -ausstattungen, Sanitärbereiche, Sozialräume, Umkleidebereiche, Räume für technische Anlagen, Zugangsgestaltung, geschlechterspezifische und behindertengerechte Anforderungen udgl. Weiters wird darin die Antragsgestaltung und die Einbindung der Personalvertretung geregelt.
Ein wesentlicher Teil der bestehenden Unterkünfte entspricht der zitierten Richtlinie.
Alle laufenden und neuen Projekte werden richtlinienkonform umgesetzt.
Die Heranführung der restlichen Unterkünfte an die normierten Standards ist von mehreren zum Teil externen Faktoren abhängig. Diese Dienststellen werden auf Basis interner Prioritätenreihungen und der individuellen Möglichkeiten sukzessive adaptiert.
Die vom Bundesministerium für Inneres genutzten Räumlichkeiten werden entweder von der Bundesimmobilengesellschaft (BIG), von anderen öffentlichen Rechtsträgern oder von privaten Bestandgebern angemietet.
Die Mieten und Betriebskosten orientieren sich grundsätzlich an den im Einzelfall vorhandenen Gegebenheiten und dem ortsüblichen Mietpreisindex (Immobilien Preisspiegel).
Für Sanierungen gab und gibt es keine Zuwendungen von Vereinen.
Dem ständig steigenden Anteil an weiblichen Bediensteten im Exekutivdienst (1995 – 4,9 %; 2007 – 10,5 %) wird im Rahmen der baulichen Adaptierungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt.