3152/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.03.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

GZ: BMI-LR2220/0728-II/1/d/2008

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

 

GÜNTHER PLATTER

HERRENGASSE 7

A – 1014 WIEN

POSTFACH 100

TEL +43-1 53126-2352

FAX +43-1 53126-2191

E-MAIL: GUENTHER.PLATTER@BMI.GV.AT

 

 

 

Wien, am                               2008  

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Jänner 2008 unter der Zahl: 3141/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion Hinterbrühl“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 – 20   

 

Neben den, für die Errichtung von Bundesdienststellen anzuwendenden  gesetzlichen Regelungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundes-Bedienstetenschutzgesetz udgl.) wurde vom Bundesministerium für Inneres hinsichtlich der  Errichtung, Umgestaltung und Anmietung von Arbeitsstätten samt Einrichtung und Ausstattung  für alle nachgeordneten Behörden und Dienststellen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern eine Richtlinie erstellt und mit Erlass vom 28.12.2005, Zl.: BMI-OA1520/0001-II/1/d/2005 bzw. Erlass vom 12.11.2007, Zl.: BMI-OA1520/0069-II/1/d/2007 (Wiederverlautbarung) verlautbart.

 

Diese Richtlinie umfasst ua. Rahmendefinitionen über Raumgrößen, -ausstattungen, Sanitärbereiche, Sozialräume, Umkleidebereiche, Räume für technische Anlagen, Zugangsgestaltung, geschlechterspezifische und behindertengerechte Anforderungen udgl. Weiters wird darin die Antragsgestaltung und die Einbindung der Personalvertretung geregelt.

 

Ein wesentlicher Teil der bestehenden Unterkünfte entspricht der zitierten Richtlinie.

Alle laufenden und neuen Projekte werden richtlinienkonform umgesetzt.

Die Heranführung der restlichen Unterkünfte an die normierten Standards ist von mehreren zum Teil externen Faktoren abhängig. Diese Dienststellen werden auf Basis interner Prioritätenreihungen und der individuellen Möglichkeiten sukzessive adaptiert.

 

Die vom Bundesministerium für Inneres genutzten Räumlichkeiten werden entweder von der Bundesimmobilengesellschaft (BIG), von anderen öffentlichen Rechtsträgern oder von privaten Bestandgebern angemietet.

Die Mieten und Betriebskosten orientieren sich grundsätzlich an den im Einzelfall vorhandenen Gegebenheiten und dem ortsüblichen Mietpreisindex (Immobilien Preisspiegel).

 

Für Sanierungen gab und gibt es keine Zuwendungen von Vereinen.

 

Dem ständig steigenden Anteil an weiblichen Bediensteten im Exekutivdienst (1995 – 4,9 %; 2007 – 10,5 %) wird im Rahmen der baulichen Adaptierungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt.