3999/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.06.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      Juni 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0053-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4008/J vom 3. April 2008 der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verpflichtung Österreichs zur Erhaltung und Sanierung der jüdischen Friedhöfe in Österreich beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Annex A, Punkt 8 des Washingtoner Abkommens zur Thematik schreibt fest, dass „Österreich zusätzliche Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe leisten wird". Das Washingtoner Abkommen macht weder eine Aussage über Umfang und Natur dieser Unterstützung, noch zur innerstaatlichen Zuständigkeit.

 

Zu 2. bis 12., 14. und 16.:

Nach den Kompetenzbestimmungen der österreichischen Bundesverfassung kommt dem Bund keine Zuständigkeit für die Restaurierung und Erhaltung von Friedhöfen zu. Diese obliegt den Bundesländern und fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden.

 

Das Washingtoner Abkommen trägt durch die Verpflichtung Österreichs zu einer „zusätzlichen“ Unterstützung im Übrigen auch dem Umstand Rechnung, dass bereits von anderen Einrichtungen und Rechtsträgern Leistungen zur Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe erbracht wurden und laufend erbracht werden. Das Washingtoner Abkommen verlangt kein von der Bundesregierung zu erarbeitendes Gesamtkonzept. Mein Haus war jedoch an den bisherigen Bemühungen zur besseren Koordination dieser Zusammenarbeit beteiligt. Diese Bemühungen werden auch weiterhin intensiv fortgesetzt werden. Unbeschadet der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder und Gemeinden wurde nunmehr vom Bund als nächster konkreter Schritt ins Auge gefasst, im Fall des Friedhofes Währing den genauen Handlungsbedarf durch eine Studie festzustellen, sodass auf deren Basis Handlungsoptionen für eine angemessene Vorgangsweise erarbeitet werden können. Die näheren Details werden derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe bestimmt. Es ist somit zu erwarten, dass aufgrund der Ergebnisse dieser Studie prioritäre sowie mittel- und langfristig in Angriff zu nehmende Detailprojekte identifiziert werden können, die auch eine Zuordnung ihrer Finanzierung erleichtern. Die Finanzierung dieser Studie wird durch den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und den Zukunftsfonds der Republik Österreich sichergestellt.

 

Zu 13. und 15.:

Der von der 3. Nationalratspräsidentin eingebrachte Antrag betreffend ein Bundes-Verfassungsgesetz und Bundesgesetz über die Instandsetzung und Fürsorge jüdischer Friedhöfe (639/A XXIII) wurde auch meinem Ressort übermittelt. Durch das Washingtoner Abkommen hat die Republik Österreich klar zum Ausdruck gebracht, dass ihr die Erhaltung und Restaurierung der jüdischen Friedhöfe ein wichtiges Anliegen ist. Wie oben dargestellt, sind nun weitere wichtige Schritte vorgesehen. Diese sollten allerdings unter Bedachtnahme auf die bestehenden Zuständigkeiten, wonach für Angelegenheiten der Erhaltung und Sanierung von Friedhöfen die Bundesländer beziehungsweise die Gemeinden zuständig sind, gesetzt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.