4138/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 11. Juni 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0110-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4202/J betreffend "kolportierte Ergebnisse des Rechungshofberichtes und allfällige Verantwortlich-keiten dafür", welche die Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit war über die ISS-Verträge in Höhe von € 177 Mio. nicht informiert. Erst mit Telefax vom 22. April 2008 übermittelte das Bundesministerium für Landesverteidigung die Eckdaten dieser Beschaffungsfälle. Nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit waren bei Abschluss der ISS-Verträge durch das Bundesministerium für Landesverteidigung keine Gegengeschäfte bedungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann Gegengeschäftsverhandlungen mit dem Bestbieter erst dann aufnehmen, wenn vom Bundesministerium für Landesverteidigung in den Ausschreibungsunterlagen Gegengeschäfte bedungen worden waren und das Bundesministerium für Landesverteidigung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit seine Zuschlagsentscheidung mitgeteilt hat.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hatte mangels Einbindung keine Kenntnis über den Zeitpunkt des Verhandlungsabschlusses. Allgemein ist festzu-halten, dass der Gegengeschäftsvertrag ein Gegenstand des veröffentlichten Rechnungshofberichts Bund 2006/11 war. In diesem wurden nicht nur Umfang und Laufzeit der Gegengeschäftsverpflichtung, sondern in Randnummer 8 auch der Inhalt der Bestimmung 9.5. des Gegengeschäftsvertrages betreffend Auswirkungen einer Änderung des Kaufvertrages auf den Gegengeschäftsvertrag veröffentlicht, welche  damit allgemein bekannt war.

 

Darüber hinaus wurde der Gegengeschäftsvertrag im Zuge der Regierungsverhandlungen dem damaligen SPÖ-Klubobmann Dr. Gusenbauer übergeben und auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt. Die zuvor genannte, im Falle einer Reduktion des Beschaffungsvolumens relevante Bestimmung 9.5. des Gegengeschäftsvertrages betreffend eine aliquote Reduktion des Gegengeschäftsvolumens was zudem Gegenstand öffentlicher Diskussion. Auch habe ich Bundesminister Mag. Darabos persönlich am 20. Ministerrat vom 27. Juni 2007 auf diese Bestimmung angesprochen.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übermittelte weiters dem Bundesministerium für Landesverteidigung mit Schreiben vom 4. Juli 2007 eine Zusammenfassung des Gegengeschäftsvertrages, in der dessen zentrale Bestandteile ent-halten sind, sowie die bereits genannte Bestimmung 9.5. des Gegengeschäfts-vertrages im Wortlaut. In diesem Schreiben habe ich Bundesminister Mag. Darabos auch mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit dem Herrn Bundesminister für Landesverteidigung den Gegengeschäftsvertrag nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung, in der die dem Vertragspartner zuge-sicherte vertrauliche Behandlung bestätigt wird, zur Verfügung stellen würde. Eine derartige Anforderung seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist daraufhin nicht im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingegangen.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Ein Grundvertrag als Basis für einen Gegengeschäftsvertrag existierte ausschließlich für die Beschaffung von 18 Flugzeugen. Auf Grundlage dessen hat das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein im internationalen Vergleich exzellentes Kompensationsvolumen von mehr als 200% erreicht.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Beurteilung dieser Frage fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Dessen ungeachtet ist jedoch festzuhalten, dass, unter der Voraussetzung, dass die in der Frage genannten Zahlen korrekt sind, was seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mangels Kenntnis des Verhandlungsverlaufs nicht verifiziert werden kann, nach den dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit insbesondere aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1337/J durch Bundesminister Mag. Darabos bekannten Informationen, die von Bundesminister Mag. Darabos verhandelte Reduktion der Stückzahl, anders als jene im Jahr 2002, offenbar auch Verminderungen des Ausrüstungsumfanges und Änderungen der Spezifikation der Flugzeuge mit umfasst, weswegen eine Vergleichbarkeit nicht gegeben erscheint.

 


 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Es konnte kein Bruch der Amtsverschwiegenheit im Bundesministerium für         Wirtschaft und Arbeit festgestellt werden.