4166/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.06.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/86-PMVD/2008                                                                                              23. Juni 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2008 unter der Nr. 4195/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Befassung externer Gutachter für Eurofightervergleichsverhandlungen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Im Zuge der Vergleichsverhandlungen wurden insgesamt vier Gutachten in Auftrag gege­ben, wobei die Gutachter ausschließlich auf Grund ihrer fachlichen Kompetenz ausgewählt wurden. Sämtliche Gutachten dienten zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit den Entscheidungsgrundlagen, der Risikoabschätzung und der Rechtmäßigkeit des auf eine Anpassung der Verträge mit der EF GmbH gerichteten Handelns. Die Gesamtkosten aller Gutachten betrugen 53.212,50 Euro (netto). Im Detail verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

Univ. Prof. i.R. Dr. Dr. h. c. Helmut Koziol: Wissenschaftliche Analyse und rechtliche Würdigung bestimmter Fragestellungen aus einem festgelegten Sachverhalt hinsichtlich „der Möglichkeit eines Rücktritts vom Vertrag über die Lieferung von 18 Stück Abfangjägern der Type Eurofighter „Typhoon“ auf Grund eines möglichen Verstoßes gegen die Verhaltenspflichten betreffend Geschäftsfähigkeit, der rechtlichen Beurteilung der Finanzierungsstruktur und der Zahlungsbestimmungen in dem Vertrag über die Lieferung von 18 Stück der Type Eurofighter „Typhoon“, der Möglichkeit des grundlosen Rücktritts von dem Vertrag über die Lieferung von 18 Stück Abfangjägern der Type Eurofighter „Typhoon“, der rechtliche Beurteilung des Leistungsgegenstandes in dem Vertrag über die Lieferung von 18 Stück Abfangjägern der Type Eurofighter „Typhoon“, der Möglichkeit der Aufhebung des Vertrages über die Lieferung von 18 Stück Abfangjägern der Type Eurofighter „Typhoon“ wegen Fehlvorstellung über die Höhe der Life Cycle Costs, der Möglichkeit der Anfechtung oder Anpassung des Vertrages über die Lieferung von 18 Stück Abfangjägern der Type Eurofighter „Typhoon“ wegen Irrtums, List oder culpa in contrahendo, der rechtlichen Beurteilung des Übernahmeverfahrens in dem Vertrag über die Lieferung von 18 Stück Abfangjägern der Type Eurofighter „Typhoon“ und „der Möglichkeit der Anfechtung oder Anpassung des Vertrages über die Lieferung von 18 Stück Abfangjägern der Type Eurofighter „Typhoon“ “.

Univ. Prof. Dr. Heinz MAYER: „Rechtliche Prüfung der medialen Aussagen betreffend die Möglichkeit eines Vertrags­rücktritts wegen Verletzung der Vertragsbestimmungen über die „Verhaltensregeln betreffend die Geschäftstätigkeit" durch die Eurofighter GmbH“.

Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek: „Rechtsgutachten zur Bedeutung des Art 296 EGV für eine einvernehmliche Abänderung des Eurofighter-Kaufvertrages“.

KPMG Alpen-Treuhand GmbH: „Gebührenrechtliche Beurteilung und Optimierung des Vergleichs“.

Zu 7:

Abgesehen von den oben angeführten Gutachten der Universitätsprofessoren Dr. Koziol und DDr. Mayer habe ich ein Gutachten im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Führungspositionen im Rahmen der Zentralstellenorganisationsreform des Bundesministerium für Landesverteidigung (ZSO-Neu) um 24.000 Euro (inkl. USt.) an Deloitte, Dr. Wentner und Mag. Havranek, Institut für Unternehmensberatung GesmbH in Auftrag gegeben.