4396/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.07.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                             Geschäftszahl:           BMUKK-10.000/0162-III/4a/2008

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 14. Juli 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4457/J-NR/2008 betreffend „Amtshaftungs­verfahren in Österreich – Entschädigungen – Entwicklung“, die die Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen am 29. Mai 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eingangs wäre festzuhalten, dass die Bereitstellung von Daten zu Amtshaftungsfällen für den Zeitraum 2000 bis 2003 die händische Durchsicht des entsprechenden Aktenbestandes im Ressort erforderlich machen würde. Auch auf Nachfrage bei der Finanzprokuratur wurde mitge­teilt, dass bis zum Jahr 2003 keine eigene Amtshaftungsstatistik geführt wurde und das Heraus­filtern der Amtshaftungsprozesse aus der allgemeinen Prozessstatistik einen beträchtlichen Zeitaufwand erfordern würde. Ich ersuche daher um Verständnis, dass aufgrund des damit ver­bundenen ungebührlich hohen Verwaltungsaufwandes eine Beantwortung für diesen Zeitraum nicht möglich ist. Insofern beziehen sich die nachstehenden Angaben auf die Jahre 2004 bis 2007.

 

Zu Frage 1:

Zur Anzahl der eingebrachten Amtshaftungsklagen wird auf nachstehende Tabelle verwiesen:

 

Jahr

2004

2005

2006

2007

Gesamtzahl

6

7

7

7

davon

 

 

 

 

Landesgericht (LG) Salzburg

1

2

1

2

LG für ZRS Wien

1

2

5

2

LG Graz

 

 

1

 

LG St. Pölten

 

2

 

1

LG Linz

 

1

 

 

LG Innsbruck

3

 

 

 

LG Klagenfurt

1

 

 

1

LG Wels

 

 

 

1

 

Zu Frage 2:

Die Anzahl der durch Urteil entschiedenen Amtshaftungsklagen (bis Dezember 2007) ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:

 

Jahr

2004

2005

2006

2007

Gesamtzahl

2

3

0

2

davon

 

 

 

 

Landesgericht (LG) Salzburg

 

2

 

 

LG für ZRS Wien

 

1

 

1

LG Graz

 

 

 

 

LG St. Pölten

 

 

 

 

LG Linz

 

 

 

 

LG Innsbruck

2

 

 

 

LG Klagenfurt

 

 

 

 

LG Wels

 

 

 

1

 

Zu Fragen 3 und 4:

Bei Klagen, die mit Urteil endeten, wurden keine Entschädigungen zugesprochen, dh. alle Urteile wiesen die Klagen ab.

 

Zu Frage 5:

Es wurden somit auch keine Regressforderungen gemäß § 3 Amtshaftungsgesetz gestellt.

 


Zu Frage 6:

Von den eingebrachten Amtshaftungsforderungen wurden anerkannt und waren damit erledigt:

 

Jahr

2004

2005

2006

2007

Anzahl

0

4

7

4

 

Hinzu kommt, dass im Jahr 2005 in zwei Fällen, die bereits gerichtsanhängig waren, Vergleiche geschlossen wurden.

 

Der Vollständigkeit halber wird die Anzahl aller eingebrachten Amtshaftungsforderungen mitge­teilt:

 

Jahr

2004

2005

2006

2007

Anzahl

40

45

50

52

 

Zu Frage 7:

Folgende Entschädigungssummen wurden dabei vereinbart und in der Folge bezahlt (nicht gerichtsanhängig):

 

Jahr

2004

2005

2006

2007

Summe in Euro

0

793,87

6.929,30

6.029,21

 

Im Jahr 2005 wurden für zwei bereits gerichtsanhängige Amtshaftungsverfahren vergleichs­weise 2.443,50 Euro bezahlt.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat keine Regressforderungen gemäß § 3 Amtshaftungsgesetz gestellt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.