4437/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.07.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0149-III/4a/2008 |
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Wien, 14. Juli 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4423/J-NR/2008 betreffend Schändung eines Totendenkmals im BRG Wien XV und anderer Denkmäler, die die Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 26. Mai 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Da die entsprechenden Aufzeichnungen und Dokumente sowie Bescheide weder zentral verfügbar, noch elektronisch abrufbar sind, würde eine Beantwortung dieser Fragen eine umfangreiche alle Landeskonservatorate in Österreich umfassende Erhebung erfordern. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass von einer derartigen, mehr als fünfzig Jahre zurückreichenden Recherche aufgrund des damit verbundenen ungebührlich hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen wird.
Zu Frage 6:
Im Hinblick darauf, dass sich der für die Denkmalpflege relevante Eingriff auf die Tafel vor dem Denkmal beschränkt, die seitlich ohne substanziellen Eingriff in das Kunstwerk und seine Rahmung verankert ist, stellt dieser keine wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes des Denkmals bzw. dessen inhaltlicher Aussage dar.
Zu Frage 7:
Die als Aufforderung zum Nachdenken zu verstehende Formulierung „denk mal!“ ist seit cirka 20 Jahren im deutschen Sprachraum allgemein gebräuchlich. Den Schülerinnen und Schülern des 3. Jahrtausends ist er sicher vertrauter als zum Beispiel der Ausdruck „in memoriam“.
Zu Fragen 8 bis 10:
Es liegt eine rechtskräftige Bewilligung der Veränderung vor. Da kein Grund für eine Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides oder ein Wiederaufnahmeverfahren besteht, kommt eine Rückgängigmachung der Entscheidung nicht in Betracht.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.