4438/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.07.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0165-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 14. Juli 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4473/J-NR/2008 betreffend Ordensverleihung an Gery Keszler, die die Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juni 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Vorausschickend ist darauf hinzuweisen, dass im einleitenden Teil der gegenständlichen Anfrage vom „Großen Goldenen Ehrenzeichen“ die Rede ist, bei den anschließenden Frage­stellungen wurde jedoch ausschließlich das „Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ angesprochen. In Anbetracht dieser Inkohärenz handelt es sich hier augenscheinlich um zwei unterschiedliche Auszeichnungen, wobei das Große Goldene Ehren­zeichen einem sehr auserwählten Personenkreis wie zB. Vizepräsidenten des Verwaltungs­gerichtshofes oder des Obersten Gerichtshofes, respektive Weihbischöfen vorbehalten ist.

 

Zu Frage 1:

Nein. Ich habe die Insignien des „Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich“ an Herrn Gery Keszler ausgefolgt. Die Verleihung von Ehrenzeichen obliegt dem Herrn Bundespräsidenten.

 

 

 

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat als ressortzuständige Stelle die Anregung für eine Ehrung von Herrn Gery Keszler übermittelt bekommen und die Prüfung durchgeführt. Dabei wurden sämtliche Verfahrensbestimmungen gemäß den Richtlinien zur Verleihung von Ehrenzeichen eingehalten.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hält sich immer an die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, wobei ich anmerken darf, dass im Bereich der Kunst­schaffenden, des Kulturmanagements und der Kulturvermittlung ein besonders hoher Maßstab angelegt wird. Ich darf Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass es sich bei dem von Gery Keszler initiierten Life Ball um einen mittlerweile weltweit anerkannten Kulturevent handelt, dessen Erlös der Aidsforschung und -hilfe zu Gute kommt.

 

Zu Frage 4:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat als ressortzuständige Stelle die Anregung für eine Ehrung von Herrn Gery Keszler übermittelt bekommen und die Erstprüfung durchgeführt. Dabei wurden sämtliche Verfahrensbestimmungen gemäß den Richtlinien zur Verleihung von Ehrenzeichen eingehalten. Bei dem Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich handelt es sich nicht um eine bundesstaatliche sichtbare Auszeichnung, die nur für Kunstschaffende vorgesehen ist, vielmehr handelt es sich um eine allgemeine Aus­zeichnung mit der auch Kulturmanager und Kulturvermittler ausgezeichnet werden können.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.