4494/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.07.2008
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BM für Unterricht und Kunst

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0182-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. Juli 2008

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4533/J-NR/2008 betreffend „Integration on Tour“, die die Abg. Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1, 6 und 7 sowie 9 bis 12:

Auch auf die Einleitung zur konkreten Anfrage eingehend, in der der Wortlaut eines Presse­artikels zitiert wird, ist grundsätzlich festzuhalten, dass daraus der Vorwurf eines „Missbrauchs“ einer Schulklasse im Rahmen des Besuchs der Wanderausstellung „integration on tour“ nicht abgeleitet werden kann und wird dieser daher zurückgewiesen.

 

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist eine Auseinander­setzung von Schülerinnen und Schülern mit relevanten gesellschaftlichen Themen, wie Integra­tion und Migration, wesentlich. In diesem Sinne wird darauf hingewiesen, dass Schulveran­staltungen die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch unmittelbaren und anschau­lichen Kontakt zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben zur Aufgabe haben; dazu ist u.a. der Besuch von Ausstellungen zu zählen. Schulveranstaltungen, zu deren Teilnahme die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet sind, sind schulautonom vorzubereiten und durchzuführen. Die schulunterrichtsrechtlichen Vorgaben (u.a. § 13 des Schulunterrichtsgesetzes, Schulveranstaltungenverordnung) verzichten bewusst auf konkrete Vorgaben hinsichtlich bestimmter inhaltlicher Bereiche und Organisationsformen. Die einzelne Schule bzw. die Schulpartnerschaft soll weitgehend selbst entscheiden können; dies unter Beachtung der oben genannten Voraussetzungen.

 

In Art. 14 Abs. 5a B-VG sowie in § 2 Schulorganisationsgesetz ist verankert, dass Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendliche „zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt werden und dem politischen, religiösen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein“ sollen. Damit ist die Politische Bildung als Auftrag an die österreichische Schule im Sinne einer objektiven, sachlichen Behandlung politischer Themen festgeschrieben; eine „Werbung“ für parteipolitische Zwecke oder Zielsetzungen ist nicht korrekt.

 

Zu Frage 2:

Eine Erhebung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, wie viele Schulklassen die Wanderausstellung „integration on tour“ besucht haben, würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann. Es wird daher ersucht diese Frage an die Organisa­torinnen und Organisatoren der Wanderausstellung „integration on tour“ zu richten.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur war nicht in die Organisation und Durchführung der Wanderausstellung „integration on tour“ einbezogen.

 

Zu Fragen 4 und 5 sowie 13:

Durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erfolgte keine Verpflichtung die Wanderausstellung „integration on tour“ zu besuchen.

 

Zu Frage 8:

Allfällige Kontakte sind zwischen den Organisatorinnen und Organisatoren der Wanderaus­stellung „integration on tour“ und Schulen direkt erfolgt.

 

Zu Frage 14:

Der Besuch der Wanderausstellung „integration on tour“ wurde über das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weder empfohlen, noch angeordnet.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.